vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 03, 2022
Klima / Netzgebühren/ Vertragsraumordnung/ Kreditrichtlinien / EU Verordnung
(LK) Landeshauptmann Wilfried Haslauer nahm heute in Wien an der Landeshauptleutekonferenz teil. „Wir haben eine ganze Reihe an Themen besprochen und wichtige Beschlüsse gefasst. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass diese Konferenz ein stabiler und konstruktiver politischer Faktor ist“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
LH Wilfried Haslauer nahm in Wien an der Landeshauptleutekonferenz unter Vorsitz von Bgm. Michael Ludwig teil. Klima, Netzgebühren, und Kreditrichtlinien waren dabei wichtige Themen.
Klima, Netzgebühren, und Kreditrichtlinien – bei der Konferenz der Landeshauptleute in Wien gab es viel zu besprechen. „Als Bundesland Salzburg haben wir zudem das Koppelungsverbot in der der Raumordnung, eine Anpassung der Richtlinie zur Vergabe von Krediten sowie eine EU-Verordnung – welche unsere Anstrengungen zum Ausbau erneuerbarer Energie konterkarieren würde – thematisiert. „Es freut mich, dass sich die anderen Bundesländer unseren Anträgen vollinhaltlich angeschlossen haben und diese große Zustimmung fanden. Besonders erfreulich ist es, dass die drohende deutliche Erhöhung der Netzgebühren abgewendet werden konnte“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer mit einer ersten Bilanz zur Konferenz der Landeshauptleute.
Klimapaket
Die Landeshauptleute diskutierten ausführlich über die Notwendigkeit des dringend notwendigen Ausbaus erneuerbarer Energie. „Die Klimaneutralität ist und bleibt unser gemeinsames und erklärtes Ziel. Die Notwendigkeit und der bestehende politische Wille zum Ausbau erneuerbarer Energie ist dabei unbestritten vorhanden. Parallel dazu müssen wir große Anstrengungen unternehmen, um die Verfahren deutlich zu beschleunigen. Andernfalls werden wir unsere gesteckten Ziele kaum erreichen können“, so Haslauer.
Koppelungsverbot in der Raumordnung
„In Salzburg legen wir ganz bewusst unseren Fokus verstärkt auf das Thema ‚leistbares Wohnen‘“, so der Landeshauptmann einleitend zum Koppelungsverbot. „So haben Gemeinden mit überortlicher Funktion im Räumlichen Entwicklungskonzept verpflichtend Flächen für den förderbaren Wohnbau auszuweisen. Eine Koppelung der anschließenden Widmung ‚förderbarer Wohnbau‘ mit einem privatrechtlichen Vertrag kann die tatsächliche Umsetzung von förderbarem Wohnbau sicherstellen. Damit machen wir einen großen Schritt in Richtung leistbares Wohnen“, so der Landeshauptmann.
Anpassung von Kreditrichtlinien
Neben den hohen Immobilienpreisen stellen viele Menschen die aktuell geltenden Kriterien zur Vergabe von Krediten vor unlösbare Aufgaben bei der Schaffung eines Eigenheims. Vor allem bei der Zwischenfinanzierung und bei der Anrechnung von Förderungszusicherungen im Zuge der Wohnbauförderung besteht dringender Handlungsbedarf, um den Wunsch vieler Menschen nach einem Eigenheim verwirklichen zu können. „Ich freue mich über die einstimmige Beschlussfassung der Länder. Diese Forderung zur notwendigen Anpassung der Vergabekriterien im Zuge von Kreditprüfungen wird auch vom Finanzminister Magnus Brunner grundsätzlich unterstützt, indem diesbezügliche Evaluierungen der Finanzmarktaufsicht in Aussicht gestellt werden“, so Haslauer.
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Der Vorschlag zu dieser Verordnung unterbreitet ein Konzept von rechtsverbindlichen Zielen für den Schutz der Natur und die Förderung der Biodiversität in der Europäischen Union. „Inhaltlich wären neben dem Naturschutz auch viele weitere Bereiche der Landesvollziehung (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Katastrophenschutz oder Wasserbau) unmittelbar betroffen. Wenngleich die Absicht und Zielsetzung für mehr Naturschutz und Biodiversität zu begrüßen ist, so müssen aus meiner Sicht länderspezifische und lebensraumspezifische Aspekte besonderes Gewicht haben. Eine starre Vereinheitlichung quer über das gesamte Unionsgebiet gegen den Willen der Regionen zu machen, kommt für die Bundesländer mit Sicherheit nicht in Frage. Zudem würde diese Verordnung teilweise unsere Anstrengungen zum Ausbau erneuerbarer Energieformen konterkarieren“, betont der Salzburger Landeshauptmann.
Keine weitere Belastung von Haushalten und Wirtschaft aus einer Erhöhung der Netzgebühren gefordert
„In Anbetracht der derzeitigen Situation ist eine Erhöhung der Netzgebühr unter allen Umständen zu vermeiden. Die Strompreise stellen viele Menschen schon jetzt vor große finanzielle Herausforderungen. Zudem würde eine Erhöhung der Netzgebühr einen nicht zu unterschätzenden Anteil der bisherigen Preisdämpfungsmaßnahmen konterkarieren“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Nach meinen diesbezüglichen Gesprächen mit der Bundesregierung nehme ich die heutige Ankündigung der Bundesregierung zur Abfederung der erwarteten Erhöhung der Netzgebühren mit Freude zur Kenntnis. Eine Erhöhung wäre gerade jetzt zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt gekommen und niemand hätte Verständnis dafür aufgebracht“, so Haslauer abschließend.
Quelle: Land Salzburg