vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 05, 2021
Standortwechsel von Bludenz nach Nüziders und Ausweitung der Öffnungszeiten
Bregenz (VLK) – Vorarlberg reagiert auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Rechtliche Änderungen im Hinblick auf die Nachweispflicht machen eine erneute Anpassung des Testangebotes in Vorarlberg erforderlich, teilt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher mit. Die Teststraße in Bludenz wird heute, Freitag, 5. November, ab 13.30 Uhr geschlossen, der Standort wechselt nach Nüziders, Waldburgstraße 43. Dort werden am Samstag (6. November) Tests im Zeitraum von 8.30 bis 11.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr abgenommen. In der Folge werden die Öffnungszeiten der Teststraßen Nüziders und Hohenems ausgeweitet. Ab Montag, 8. November, finden an diesen beiden Standorten ganzwöchig (montags bis sonntags) von 8.00 bis 13.30 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr parallel Screeningtestungen und behördliche Testungen statt. Ebenso wird bei weiteren Teststandorten zeitnah eine Ausweitung der Öffnungszeiten erfolgen.
Hintergrund dafür sind zum einen die steigenden Infektionszahlen und zum anderen die Änderungen der geltenden Bestimmungen gemäß der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung. Schon ab dem 8. November werden SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung – die sogenannten „Wohnzimmertests“ –, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden, nicht mehr als Nachweise (einer geringen epidemiologischen Gefahr) im Sinne der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung anerkannt. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass auch von befugten Stellen ausgestellte Nachweise über Antigentests voraussichtlich ab Montag nicht mehr als Nachweise gelten werden (bei Erreichen der Risikostufe 3 – 400 Intensivbetten österreichweit).
Alle jene Personen, welche einen Antigen-Test-Termin in einer der Landesstraßen bereits vereinbart haben, werden in diesem Fall nachrichtlich informiert, sich neuerlich für einen PCR Screening Test anzumelden oder als Alternative den PCR-Gurgel-Test durchzuführen.
Landesweit können zudem in den Apotheken PCR-Gurgel-/Spültests für die Eigenanwendung daheim bezogen werden. Dafür braucht es eine einmalige Online-Registrierung auf www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt. Diese berechtigt zum Bezug von Testkits. Das "Gurgelat" (Spüllösung nach dem Gurgeln) wird durch die Person selbst verpackt und mit entsprechender Beschriftung und eindeutiger Identifikation wieder in einer Apotheke abgegeben. Die Testergebnisse sollen in 24 Stunden ab Abholung vorliegen, sie werden den Untersuchten per SMS-Nachricht mitgeteilt und zusätzlich in die Landesdatenbank und ins EMS (nur die positiven Ergebnisse) eingemeldet.
Nähere Informationen zum Testangebot finden Sie unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet.
Quelle: Land Vorarlberg