vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 15, 2020
Inkrafttreten am 19. Dezember 2020 – regelmäßige Familienbesuche sind möglich
Bregenz (VLK) – Das Gesundheitsministerium hat heute, Dienstag, die Einreiseverordnung für Österreich novelliert, welche am 19. Dezember 2020 in Kraft tritt. Die wesentlichsten Änderungen gegenüber den bisherigen Einreisebestimmungen sind: Die Liste der Staaten, die nicht als Risikogebiet gelten und für welche es somit keine Einschränkungen bei der Einreise gibt, umfasst in Europa lediglich die Länder Finnland, Irland, Island, Norwegen und Vatikan.
Einreisen sind ohne Einschränkungen möglich:
Für eine Einreise aus den Risikogebieten wie Deutschland, Schweiz und Liechtenstein (auf Grundlage einer 14 Tages-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohnern) ist grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Hierzu ist bei der Einreise möglichst das beiliegende Formblatt „Quarantäneverpflichtung“ ausgefüllt mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen.
Frühestens am fünften Tag nach der Einreise kann ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigentest auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne vorzeitig. Selbiges gilt für die Einreise aus den genannten Staaten (Risikogebieten), wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass die vergangenen zehn Tage nur in einem dieser Staaten oder Österreich verbracht wurden. Die Kosten für die Tests sind selbst zu tragen.
Einreisen insbesondere
sind mit einem ärztlichen Zeugnis mit Bestätigung eines negativen COVID-Tests (maximal 72 Stunden alt) möglich. Kann dieses Zeugnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ist ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigentest auf SARS-CoV-2 negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen.
Die zehntägige Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausreise möglichst so erfolgt, dass andere Menschen dabei nicht gefährdet werden (etwa durch weitgehendste Kontaktreduktion gegenüber haushaltsfremden Personen oder entsprechende Schutzmaßnahmen).
Im Hinblick auf eine weitere Eindämmung der COVID-19-Infektionsentwicklung im Land appelliert Landesrat Christian Gantner, die Einreise- und Schutzmaßnahmen, insbesondere auch an den Weihnachtsfeiertagen, konsequent einzuhalten: „Dabei ist beispielsweise die Einreise nach Österreich für Einkaufsfahrten nicht gestattet.“
Nähere Informationen sind auf der Website des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at/verkehr abrufbar.
Quelle: Land Vorarlberg