vonRedaktion Salzburg
APRIL 14, 2021
Entwürfe zu den Änderungen des Fischerei-, des Bodenseefischerei- und des Jagdgesetzes liegen bis 7. Mai zur Einsichtnahme auf
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat drei Gesetzesnovellen in die Begutachtungsphase geschickt: Das Fischerei-, das Bodenseefischerei- und das Jagdgesetz. Die Änderungsentwürfe liegen bis Freitag, 7. Mai 2021, bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Sie können darüber hinaus auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.
Beim Fischerei- und beim Bodenseefischereigesetz sind Änderungen bezüglich dem Nachweis der fachlichen Eignung durch „Fischerprüfungen“, die in einem anderen Bundesland, Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz abgelegt wurden, vorgesehen. Damit wird dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom März 2019, Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Bestellung zum Fischereiaufseher angepasst. Beim Bodenseefischereigesetz werden zudem zwei Beschlüsse der Internationalen Bodenseekonferenz umgesetzt.
Bei der Novelle zum Jagdgesetz sind Änderungen bezüglich dem Nachweis der jagdlichen Eignung durch die Vorlage einer gültigen Jagdkarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz vorgesehen. Auch bei diesem Gesetz wird damit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom März 2019, Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die Regelungen über den Hegeabschuss geändert und praxistauglicher ausgestaltet.
Quelle: Land Vorarlberg