vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 19, 2022
Am Freitag, den 18. März 2022 wurde in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, ein landesweites Planquadrat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf folgenden Bereichen: Nichteinhaltung der Alkohol- und Drogenbestimmungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung des Telefonierens mit Freisprecheinrichtung.
Im Zuge des Planquadrates wurden rd. 580 Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker kontrolliert und 267 Alkovortests durchgeführt, wobei keiner der kontrollierten Personen ein Fahrzeug in einem durch Alkohol- oder Suchtmittel beeinträchtigten Zustand gelenkt hat.
Insgesamt werden 328 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen mittels Radar-Messung und 201 sonstige verwaltungspolizeiliche Anzeigen erstattet. Weiters wurden 195 Organstrafverfügungen ausgestellt.
Bezirk Jennersdorf:
Bei den Geschwindigkeitsmessungen auf der B 57, im Gemeindegebiet von St. Martin an der Raab, in Fahrtrichtung Jennersdorf wurde ein Fahrzeuglenker anstatt der erlaubten 100 km/h mit 170 km/h gemessen. Eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft wird erstattet.
Bezirk Oberwart:
Im Gemeindegebiet von Unterwart, auf der L382, Höhe Strkm. 2,435, Fahrtrichtung Rotenturm, wurde ein PKW-Lenker angehalten auf dessen KFZ keine Kennzeichentafeln montiert waren. Im Zuge der weiteren Amtshandlung konnte in Erfahrung gebracht werden, dass für das KFZ keine aufrechte Zulassung besteht und die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein von der Polizei aufgrund eines Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Güssing eingezogen wurden.
Bezirk Oberpullendorf:
Auf der B50, zwischen Piringsdorf und Steinberg-Dörfl, auf einem kurvenreichen Streckenabschnitt, wurde ein PKW-Lenker angehalten, der mit durchschnittlich 160 km/h statt der erlaubten 100 km/h und einer Höchstgeschwindigkeit von 172 km/h unterwegs war. Eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf wird erstattet.
Rückfragen richten Sie bitte an die Landespolizeidirektion Burgenland unter der Tel. 059 133 / 10.
Quelle: LPD Burgenland