vonRedaktion International
MÄRZ 02, 2023
Die Themen Stadt und Landwirtschaft schließen sich nicht aus. Innsbruck ist ein gutes Beispiel dafür.
Land- und Forstwirtschaft sind ein Wirtschaftsfaktor, auch für eine Stadt. BäuerInnen versorgen uns mit regionalen Lebensmitteln, pflegen Almen und Wälder. Die flächendeckende und kleinstrukturierte Bewirtschaftung durch BäuerInnen garantiert zudem Ernährungssicherheit und Lebensmittelvielfalt. Im Vergleich mit anderen Landeshauptstädten weist Innsbruck eine durchschnittliche Quote an landwirtschaftlichen Betrieben auf. In Innsbruck gibt es laut den aktuellsten Zahlen der Landeslandwirtschaftskammer aus dem Jahr 2022 62 landwirtschaftliche Betriebe. Davon fallen insgesamt fünf in die Kategorie reine Bio- und 44 in die Kategorie konventionelle Betriebe.
Trend zu regional
Landwirtschaftliche Betriebe sind heute oft auch Direktvermarkter. Der eigene Hofladen oder das Anbieten von Produkten auf Märkten stellt nicht selten eine der Einnahmequellen der BäuerInnen dar. Das entspricht auch dem Wunsch der KonsumentInnen: Diese wollen wissen, woher die Nahrungsmittel stammen und wer die ProduzentInnen sind, sie wollen ökologisch, regional, möglichst bio einkaufen und sich gesund ernähren. In Innsbruck gibt es auf sechs Bauernmärkten die Möglichkeit, lokale Produkte einzukaufen (siehe Infobox).
Aktive Almwirtschaft
In Innsbruck gibt es auf den Almen auf der Nordkette (Arzler, Bodenstein, Höttinger und Mösl Alm) noch Weiderechte für die Innsbrucker BäuerInnen. Sowohl Rinder als auch Schafe verbringen ihre Sommerfrische rund drei bis vier Monate auf den städtischen Almen. Im Sinne einer aktiven Almwirtschaft dienen diese Flächen damit zur Futtergewinnung. Darüber hinaus sind die Almen ein hochattraktiver Erholungsraum für die Bevölkerung. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, ist auch hier ein achtsames Miteinander der Schlüssel. Wer sich auf Almen und in den Wäldern bewegt, muss sich dessen bewusst sein, dass auch hier Regeln, wie z. B. der Leinenzwang für Hunde und das Beachten von Beschilderungen und Infotafeln, gelten.
Quelle: Stadt Innsbruck