vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 10, 2023
Zoofachhandelskette Fressnapf warnt in Filialen vor nicht tierschutzgerechter Verwendung des Zubehörs
Nach intensiven Gesprächen mit den Expert*innen der Tierschutzombudsstelle Wien über die Gefahr von Maulschlaufen für Hunde hat der Zoofachhandelsriese Fressnapf österreichweit Warnhinweise an den Verkaufsregalen in seinen Märkten angebracht. „Wir begrüßen diesen Schritt sehr“, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy. „Dennoch ist ein Warnhinweis nicht ausreichend, um die leider weit verbreitete missbräuchliche Verwendung der Nylonschlaufen als Maulkorb-Ersatz zu verhindern.“ Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert daher ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen.
Sie sehen harmlos aus, sind bei unsachgemäßem Gebrauch jedoch als tierschutzwidrig einzuordnen: Werden sie als Maulkorb-Ersatz eingesetzt, ist ein Hecheln für die Hunde aufgrund der fest um den Fang gebundenen Nylonschlaufe unmöglich. Dieses ist für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur jedoch unbedingt notwendig. „Besonders wenn die Temperaturen ab dem Frühjahr wieder steigen, kann das schnell lebensbedrohliche Folgen haben“, warnt Persy. „Den meisten Verwender*innen ist nicht klar, welche Qualen ihr geliebter Vierbeiner durchleben muss. Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe fälschlicherweise von den Halter*innen für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten.“
Ursprünglich waren Maulschlaufen nur für den kurzzeitigen Gebrauch bei tierärztlichen Behandlungen gedacht. Zur alltäglichen Verwendung als Maulkorb-Ersatz sind diese auch nach den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung nicht geeignet. Diese schreibt vor, dass Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein müssen und der Hund in der Lage sein muss, zu hecheln und Wasser aufzunehmen. Maulschlaufen erfüllen diese rechtlichen Vorgaben nicht. Der Verkauf ist trotz der oftmals missbräuchlichen Verwendung außerhalb tiermedizinischer Behandlungen bislang uneingeschränkt erlaubt.
„Ein Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Sinne des Tierschutzes ist es jedoch enorm wichtig, dass diese harmlos wirkenden Stoffschlaufen künftig gänzlich aus dem Handel entfernt werden“, so Persy. Auch der Verkauf von Zughalsbändern („Würgehalsbändern“) ohne Zugstopp, deren Verwendung in Österreich auf Initiative der Tierschutzombudsstelle Wien bereits seit 2017 gesetzlich verboten ist, soll nach Wunsch Eva Persys im Rahmen der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes untersagt werden. „Zubehör, das so konzipiert ist, dass es gegen das Wohlbefinden der Tiere eingesetzt werden und schlimmes Tierleid verursachen kann, sollte am österreichischen Markt im Jahre 2023 keinen Platz mehr haben!“
Unsere Anleitung „In 7 Schritten zum passenden Maulkorb“ sowie ein Infoblatt zur Problematik von Maulschlaufen finden Sie hier.
INFO
Hier finden Sie den Wortlaut des Warnhinweises bei Fressnapf:
HINWEIS!
Die Maulschlaufe darf ausnahmslos nur bei kurzen, tierärztlichen Behandlungen verwendet werden, wenn kein passender Maulkorb zur Verfügung steht.
Die Maulschlaufe ist per österreichischem Tierschutzgesetz als Maulkorb-Ersatz verboten.
Quelle: Stadt Wien