Vorarlberg: Lockdown - Heimische Wirtschaft braucht rasche Unterstützung

vonRedaktion International
NOVEMBER 19, 2021

Vorarlberg

LR Tittler: Hilfen müssen rasch, treffsicher und unbürokratisch sein

Bregenz (VLK) – „Die heimische Wirtschaft ist aufgrund des erneuten Lockdowns leider wieder mit großen Belastungen konfrontiert, deshalb sind wieder entsprechende Unterstützungsmaßnahmen notwendig“, betont Wirtschaftslandesrat Marco Tittler: „Auch vor dem Hintergrund bald auszuzahlender Weihnachtsgelder ist es wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell, unbürokratisch und treffsicher ausbezahlt werden“. Gleiches gelte für die Kurzarbeit.

Die Bundesregierung hat zu den noch laufenden Programmen wie z.B. Kurzarbeit, Garantien oder den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent folgende bereits erprobte Hilfen verlängert bzw. reaktiviert:

Ausfallsbonus: Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2019 vorliegt, kommt je nach Kostenstruktur der Branche eine Ersatzrate von 10 bis 40 Prozent zum Tragen. Der Ausfallsbonus wird für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 eingeführt und der maximale Rahmen beträgt 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Mio.) und kann ab 16. Dezember 2021 beantragt werden.

Verlustersatz: Bei einem Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent gegenüber dem identen Monat aus dem Jahr 2019, so gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Der Verlustersatz wird von Jänner 2022 bis März 2022 verlängert, wobei ein maximaler Rahmen von 12 Millionen Euro gilt (statt bisher 10 Millionen). Die Beantragung ist ab Anfang 2022 möglich.

Härtefallfonds: Für den Härtefallfonds gilt, dass ein Einkommensrückgang von mind. 40 Prozent vorliegen muss bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden. Die Ersatzrate beträgt 80 Prozent zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgang, wobei der maximale Rahmen bei 2.000 Euro liegt. Der Mindestbetrag sind 600 Euro. Als Zeitraum wurde November 2021 bis März 2022 beschlossen.

„Es ist gut, dass auf einen bewährten Instrumentenkoffer zurückgegriffen werden kann“, sagt Landesrat Tittler: „Bei der Ausgestaltung der Details müssen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Vergangenheit berücksichtigt werden. Auch vor dem Hintergrund bald auszuzahlender Weihnachtsgelder ist es wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell, unbürokratisch und treffsicher ausbezahlt werden. Gleiches gilt für die Kurzarbeit.“

Quelle: Land Vorarlberg

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