vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 21, 2020
Verordnung bis Ende des zweiten Lockdowns gültig
Die Fußgängerzone in der nördlichen Maria-Theresien-Straße wird während der gültigen Notmaßnahmenverordnung des Bundes für RadfahrerInnen geöffnet. Wie bereits im Frühjahr verfügte der Innsbrucker Bürgermeister, Georg Willi, dass das Fahrverbot für RadfahrerInnen bis einschließlich Sonntag, 6. Dezember, aufgehoben wird.
„Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und zur Verkürzung der erforderlichen Wege können wir wieder die Regelung des Frühjahrs einführen“, betont Bürgermeister Willi. Die Verordnung ist ab sofort gültig. Die Fußgängerzone in der Altstadt ist im Gegensatz zum Frühjahr nicht von der Öffnung betroffen, da dies aufgrund der Baustelle dort nicht möglich ist. SAKU
Quelle: Stadt Innsbruck