Mühldorf, Bez. Spittal an der Drau: Massive Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkoholbeeinträchtigung

vonRedaktion Salzburg
MAI 24, 2022

Polizeiauto - Symbolbild
© Savvapanf Photo, shutterstock.com

Am 23. Mai 2022 gegen 20:45 Uhr wurde eine Polizeistreife auf der B 106 auf Höhe Rappersdorf, Gemeinde Mühldorf, Bezirk Spittal an der Drau, auf einen schwarzen Audi mit Spittaler Kennzeichen aufmerksam, welcher mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Obervellach fuhr. Die Streife nahm daraufhin die Nachfahrt auf. Im Ortsgebiet von Mühldorf fuhr der PKW mit stark überhöhter Geschwindigkeit (über 100 km/h) und wurde daraufhin aus den Augen verloren. Einige Minuten später wurde die Streife erneut auf den PKW aufmerksam, diesmal waren allerdings die Kennzeichen entfernt. Erneut wurde die Nachfahrt mit eingeschaltenem Blaulicht und Folgetonhorn aufgenommen. Der Lenker war abermals mit stark überhöhter Geschwindigkeit (Freiland bis zu 180 km/h, Ortsgebiet bis zu 100 km/h) unterwegs. Bei einer Baustellenampel, die auf Rot gestellt war, musste der Fahrzeuglenker anhalten. Die beiden Polizeibeamten begaben sich zum Fahrzeug und forderten den Lenker auf auszusteigen. Als die Ampel dann jedoch auf Grün umschaltete, setzte dieser seine Fahrt fort. Im Zuge der weiteren Nachfahrt kam es zu zwei weiteren Anhalteversuchen, unter anderem mit einer Straßensperre durch ein quergestelltes Blaulichtfahrzeug einer weiteren Streife, setzte der Lenker erneut erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen mit Geschwindigkeiten von teilweise an die 200 km/h, woraufhin er schließlich aus den Augen verloren wurde. In weiterer Folge suchte die Polizeistreife die Zulassungsadresse des PKW auf, wo schließlich gegen 22:00 Uhr der Lenker angetroffen werden konnte. Der 18-jährige Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Spittal an der Drau zeigte sich zu den Übertretungen geständig. Außerdem wurde ein Alkoholtest durchgeführt, welcher eine starke Alkoholisierung ergab. Auch sein 20-jähriger Beifahrer war stark alkoholisiert. Dem 18-jährigen wurde durch die Beamten vor Ort der Führerschein abgenommen. Er wird wegen zahlreicher Delikte nach der StVO zur Anzeige gebracht. Im Zuge der Ermittlungen wird auch eine strafrechtliche Relevanz geprüft.


Quelle: LPD Kärnten

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