vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 16, 2021
Gutachten stützt die Forderung von Salzburg und Kärnten - Rasche Umsetzung von Bund gefordert
Klagenfurt (LPD). Bis zum Jahresende wurde vom Verkehrsministerium in Aussicht gestellt, weitere Verschärfungen für extreme Raserei zu prüfen und in Umsetzung zu bringen. Eine besondere Herausforderung ist laut Bund dabei, eine mögliche Beschlagnahme eines Fahrzeugs bei enorm hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen einzuführen. Eine Prüfung auf Verfassungskonformität ist dazu auf Bundesebene im Gange. Die Länder Salzburg und Kärnten haben im Sommer ein gemeinsames Gutachten zur Prüfung einer möglichen Beschlagnahme eines Fahrzeuges bei dem renommierten Verfassungsexperten Univ.-Prof. Peter Bußjäger in Auftrag gegeben.
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Abnahme des Fahrzeuges im Falle einer massiven Geschwindigkeitsübertretung verfassungsrechtlich möglich ist. „Das Gutachten hat uns bestätigt, dass die Beschlagnahme verfassungsrechtlich möglich ist und das sogar in unterschiedlichen Ausformungen“, so die Verkehrslandesräte Stefan Schnöll und Sebastian Schuschnig, die nun auf ein rasches Handeln des Bundes drängen.
Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass eine temporäre Beschlagnahme bis zu einem Jahr jedenfalls möglich ist. Demnach kann eine Beschlagnahme laut dem vorliegenden Gutachten auch im Falle einer erstmaligen schweren Übertretung erfolgen. Dafür braucht es keine Rückfallgefährdung oder eine mehrmalige Übertretung. „Wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, sollte sogar ein Stufenmodell von einer vorläufigen Beschlagnahme bis zum Verfall grundsätzlich möglich sein“, so die beiden Landesräte. Auch eine temporäre Beschlagnahme eines Leasingfahrzeugs sowie die Beschlagnahme eines gemieteten Fahrzeugs für die vereinbarte Nutzungsdauer sollte aus verfassungsrechtlicher Sicht möglich sein.
Eine wichtige Forderung der beiden Länder ist, dass die Beschlagnahme sofort bei der Anhaltung nach einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung passieren muss. Neben der gesetzlichen Einführung der Beschlagnahme pochen beide Landesräte auch weiter auf die Änderung im Führerscheingesetz für die verpflichtende Abnahme des Führerscheines nach einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung. „Bei der Landesverkehrsreferentenkonferenz haben sich die Länder für diese gesetzliche Änderung ausgesprochen“, so die Landesräte.
Im Zuge der Lärm- und Umweltschutzproblematiken bei verschiedenen illegalen Treffen in Kärnten, wurde dieser Aspekt ebenfalls im Gutachten mitbetrachtet. Eine befristete Beschlagnahme ist demnach bei entsprechend schwerwiegendem Verstoß gegen Lärm- oder anderen Umweltschutzvorschriften durchaus möglich. Schuschnig betont: „Kärnten hat seit Jahren mit den Folgen von illegalen Treffen der Autotuning-Szene zu kämpfen. Ob Raserei, Lärm- oder Geruchsbelästigung - wir brauchen endlich mehr Sanktionen gegen jene, die die Lebensqualität der Anrainer erheblich beeinträchtigen und die Sicherheit auf unseren Straßen gefährden! Die Möglichkeit zur Beschlagnahmung wäre ein klares Signal und eine der wichtigsten Maßnahmen, damit die Polizei bei den jährlichen illegalen Autotuning-Exzessen zum Schutz der Anrainer besser eingreifen kann.“
Quelle: Land Kärnten