vonRedaktion International
MAI 01, 2022
Neues Verkehrspaket bringt einheitliche Schulstraßen /Mindestabstände zu Radfahrern
(LK) Heute wurden auf Bundesebene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer präsentiert. „Nach vielen Verhandlungen unter Salzburger Beteiligung ist nun ein Paket herausgekommen, das in vielen einzelnen Bereichen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöht“, betont Landesrat Stefan Schnöll.
Die Schulstraße wird mit einheitlichen Regelungen und einem eigenen Verkehrszeichen in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Bisher mussten Verordnungen von Fahrverboten für jede Schule von der zuständigen Behörde eigens entwickelt werden.
Öffis: Sicher ein- und aussteigen
Bislang durften Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit an Straßenbahnen oder Bussen vorbeifahren, während Fahrgäste ein- und ausstiegen. Das führte zu gefährlichen Situationen und Behinderung beim Aussteigen. Nun wird eindeutig geregelt, dass Fahrzeuge stehen bleiben müssen, solange die Türen geöffnet sind oder sich Personen dem Öffi-Fahrzeug nähern.
Lkw-Rechtsabbiegeverbot bei gefährlichen Kreuzungen
Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen haben innerhalb des Ortsgebietes beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wenn mit querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Zudem kann die Behörde jetzt bei besonders gefährlichen Kreuzungen ein Rechtsabbiegeverbot für Lastwagen ohne Assistenzsysteme verordnen.
Gesetzlicher Mindestabstand zu Radfahrern
Im Interesse des Schutzes von Radfahrern wird ein seitlicher Mindestabstand gesetzlich verankert:
im Ortsgebiet mindestens 1,5 Meter
im Freiland mindestens 2 Meter
Passiert man den Radfahrenden mit höchstens 30 km/h, kann der Seitenabstand reduziert werden.
Zwei Unfall-Hotspots entschärft
Die neu vorgegebene Schrittgeschwindigkeit für Lastkraftwagen beim Rechtsabbiegen ist einer der wichtigsten Punkte im Paket. „Die vergangenen Jahre haben uns gezeigt, dass immer wieder Unfälle beim Rechtsabbiegen passieren. Und die Festlegung eines seitlichen Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern gewährt mehr Verkehrssicherheit“, so Landesrat Stefan Schnöll.
Radfahrer dürfen auch bei Rot rechts abbiegen
Durch die Novelle können Behörden das Rechtsabbiegen auch an roten Ampeln mit einem Verkehrszeichen erlauben. Voraussetzung ist, dass angehalten wurde und eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern und Fahrzeugen in der freigegebenen Fahrtrichtung, nicht zu erwarten ist. „Diese Möglichkeit hat zahlreiche internationale Vorbilder, etwa in Frankreich, zuletzt in der Schweiz“, zeigt sich Landesrat Schnöll über die Einführung in Österreich erfreut.
Salzburger Fahrradrouten-Modell nunmehr bundesweit
Die in Salzburg bereits etablierte Beschilderung von Fahrradrouten dient als Vorbild zur einheitlichen Beschilderung von Radwegen quer über das Bundesgebiet.
Quelle: Land Salzburg