vonRedaktion Salzburg
JUNI 16, 2021
Neu: Zuschuss von 50 Prozent wird unabhängig von Ticketart gewährt
(LK) Das Land setzt seine Offensive zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs fort und geht auch als Dienstgeber mit gutem Beispiel voran. Das Jobticket, schon seit langer Zeit im Gespräch, wird ab Juli konkret. Neu: Der Zuschuss wird unabhängig von der Ticketart gewährt und beträgt 50 Prozent.
Bisher war der Fahrtkostenzuschuss weitgehend beschränkt auf Streckenkarten, die ausschließlich zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechtigten. Nun wird das zunehmende Angebot an Regionentickets berücksichtigt. Damit ist ein Zuschuss unabhängig von der Ticketart und der Geltungsreichweite möglich.
Schwaiger: „Dienstgeber Land unterstützt positiven Trend.“
„Der Trend geht klar in die Richtung, dass immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Arbeitsweg auf das eigene Auto verzichten. Dass der Dienstgeber Land diesen positiven Trend unterstützt, ist selbstverständlich“, so Personallandesrat Josef Schwaiger.
Schnöll: „Jobticket macht Umstieg auf Öffis noch attraktiver.“
Und Verkehrslandesrat Stefan Schnöll ergänzt: „Je mehr Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, desto mehr entlasten sie damit die Straßen und Anrainer und verringern den Stau. Bus und Bahn fahren auch bevorzugt und in kurzen Takten große Firmen und Dienstgeber mit vielen Beschäftigten an. Gemeinsam mit einer durchdachten Förderung eines Jobtickets macht das den Umstieg noch attraktiver. Wir wollen damit auch Vorbild für andere Unternehmen sein, um die Mobilitätswende weiter voranzutreiben.“
Zuschuss unabhängig von Ticketart
Konkret ist das Jobticket so gestaltet: Alle Landesbediensteten, deren Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt, haben einen Anspruch auf Förderung beim Kauf eines Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, unabhängig von der Art des Tickets, also egal ob Monatskarte, Jahreskarte, einer der MyRegio-Varianten oder das 1-2-3-Ticket. Einzige Voraussetzung: Das Ticket muss zu Fahrten entweder am Wohnort oder am Arbeitsort des Bediensteten und innerhalb eines längeren Zeitraumes gelten. Einzelfahrscheine und Tageskarten werden nicht gefördert. Die Förderung beträgt 50 Prozent. Bei Menschen mit Behinderung trägt das Land die Kosten zur Gänze.
Jobticket bringt Verwaltungsvereinfachung
Im Vergleich zur noch bestehenden Regelung verlagert sich der Kauf des Tickets vom Dienstgeber zu den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Das bringt eine Vereinfachung in der Verwaltung. Für das Jobticket kalkuliert das Land jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 800.000 Euro inklusive der Bediensteten der Salzburger Landeskliniken. Die Kalkulation geht von der größten möglichen Anzahl an Jobtickets mit einer Förderung je zur Hälfte aus. Im Vorjahr wurde in 2.965 Fällen ein Fahrkostenzuschuss ausbezahlt, meistens zwischen 30 und 50 Euro monatlich. Im November 2019 waren es insgesamt knapp 100.000 Euro.
Quelle: Land Salzburg