Innsbruck: Mit wenigen Klicks zum Bauprojekt

vonRedaktion International
JÄNNER 03, 2025

Foto: pixabay

Digitales Bauansuchen ab sofort möglich

Seit kurzem bietet die Stadt Innsbruck die Möglichkeit, Bauansuchen und Bauanzeigen vollständig digital einzureichen. Dies basiert auf einer gesetzlichen Neuerung, die seit 1. Juli 2024 die digitale Einreichung nach der Tiroler Bauordnung sowie dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) erlaubt. Um von Beginn an eine hohe Qualität und einen reibungslosen Ablauf dieser neuen Dienstleistung sicherzustellen, entwickelte die Stadt Innsbruck ein benutzerfreundliches Online-Formular, das die BürgerInnen und Unternehmen durch den Prozess des Bauansuchens führt. Damit wird eine moderne, effiziente und umweltfreundliche Abwicklung der Bauvorhaben ermöglicht.

Zeit sparen, Papier reduzieren
„Mit der Einführung der digitalen Baueinreichung machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines bürgerfreundlichen und nachhaltigen Innsbrucks. Unser Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu modernisieren und den Menschen in unserer Stadt den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern. Die digitale Einreichung spart Zeit, reduziert Papierverbrauch und erleichtert die Zusammenarbeit der Bürgerinnen und Bürger mit der Behörde“, betont die für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht zuständige Stadträtin Janine Bex, BSc.

Die Einführung der digitalen Baueinreichung ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Stadtmagistrat, wie er im „Zukunftsvertrag der Innsbrucker Stadtregierung 2024 bis 2030“ beschrieben wird. „Als erster für die Bevölkerung unmittelbar spürbarer Meilenstein dieses Vorhabens verdeutlicht die digitale Baueinreichung, wie die Stadt Innsbruck die Modernisierung der Verwaltung in greifbare Ergebnisse umsetzt. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diesen Prozess für BürgerInnen und Behörden noch einfacher und effizienter zu gestalten“, ergänzt Stadträtin Bex.

Formular als Hilfestellung
Die digitale Einreichung erfolgt über ein speziell entwickeltes Online-Formular, das auf der Website der Stadt Innsbruck verfügbar ist. AntragstellerInnen benötigen hierfür eine elektronische Zustelladresse gemäß dem Zustellgesetz und müssen die Unterlagen in den im Formular angegebenen Dateiformaten und -größen hochladen. Es ist zu beachten, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Dateigröße oder dem Hochladen eines nicht zulässigen Dateiformates keine Übermittlung erfolgt. Ebenso gelten elektronische Anbringen per E-Mail im Bereich der digitalen Baueinreichung nicht als rechtswirksam eingebracht.

Ein besonderer Vorteil in Innsbruck besteht darin, dass bei der Online-Einreichung die Beschränkungen der Plangröße laut Bauunterlagenverordnung nicht gelten. Pläne bis zu einem Format von A0 können digital eingereicht werden.

Mit diesem neuen Service zeigt sich die Stadt Innsbruck einmal mehr zukunftsfit und erleichtert BürgerInnen und Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsleistungen. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden sich unter: www.innsbruck.gv.at/baubewilligung.DJ

Quelle: Stadt Innsbruck

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