vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 23, 2024
Landesregierung lässt bei B 68 Neu nicht locker
Graz (22. Oktober 2024).- Massive Verzögerungen ergaben sich beim Projekt zur „B 68 Neu - Fladnitz - Unterstorcha - Saaz" bereits durch notwendige Umplanungen aufgrund der Ausweisung von Teilen des Raabtals als Natura 2000-Gebiet. Von 3. Juli bis 23. August 2024 wurde die überarbeitete Umweltverträglichkeitserklärung zum Großbauvorhaben von der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Behörde (UVP-Behörde) öffentlich aufgelegt. In der Auflagenfrist hatte jedermann die Möglichkeit, Einwände zu dem Projekt abzugeben.
Anhand der 47 Stellungnahmen, die teils rechtsanwältlich unterstützt sind, ist ersichtlich, dass sich Widerstand bildet und das Projekt verhindert werden soll. „Das Bekenntnis der Landesregierung zu diesem Projekt ist nach wie vor unverändert, denn die B 68 Neu ist für die gesamte Region, viele Pendlerinnen und Pendler und die heimische Wirtschaft von enormer Bedeutung", lassen Landeshauptmann Christopher Drexler und Verkehrsreferent LH-Stv. Anton Lang keine Zweifel am Projekt B 68 Neu aufkommen.
Was nun die oben erwähnten Stellungnahmen betrifft, so wurden diese von der UVP-Behörde zusammengefasst und der Projektwerberin A16 (Verkehr und Landeshochbau) übermittelt. Diese wird auf die eingereichten Einwände eingehen und die Antworten an die UVP-Behörde retournieren. Parallel dazu können die einzelnen Fachgutachten der Behördensachverständigen erstellt werden und danach eine öffentliche Verhandlung durch die UVP-Behörde ausgeschrieben und abgehalten werden.
Landesbaudirektor und Leiter der A16 Andreas Tropper: „Die Planung des Zeitablaufes liegt hierbei bei der Abteilung 13 als UVP-Behörde. Wann die öffentliche Verhandlung nun stattfinden kann, ist aktuell leider nicht abschätzbar. Sollten von Projektgegnern Beschwerden gegen einen positiven Bescheid erhoben werden, so hat sich dann damit die nächste Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht zu beschäftigen, was erneut zeitliche Verzögerungen nach sich ziehen würde. Nach derzeitigem Stand der Stellungnahmen ist davon auszugehen, dass der Instanzenzug durch die Gegner beschritten wird."
Ablauf einer Umweltverträglichkeitsprüfung:
Antrag auf Durchführung einer UVP und Einreichung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)Prüfung auf Vollständigkeit und Beurteilbarkeit durch die Behörde und deren PrüfgutachterÖffentliche Auflage der Einreichunterlagen inkl. der UVEStellungnahme-Möglichkeit für jedermann + Einwände der ParteienAuseinandersetzung mit den Stellungnahmen und Einwendungen (aktueller Stand bei der B68-Neu)Erstellung der Einzelgutachten durch die Behördensachverständigen (parallel)Mündliche VerhandlungBescheid
Nach Abschluss des UVP-Verfahrens wird die Verkehrsabteilung die Auflagen in das Projekt einarbeiten. Es werden dann detaillierte Ausschreibungs- und Ausführungspläne erstellt. Diese bilden die Grundlage für Ausschreibung und Ausführung der Baumaßnahmen.
Mit den Planungsleistungen sind zahlreiche Experten zu beauftragen. Die dafür notwendigen Gelder wurden von der Landesregierung bereits freigegeben.
Technische Daten:
? Landesstraße B 68 Neu7,35 km? weitere Landesstraßenadaptierungen (L 244, L 248, L 201, L 249)4,22 km? Gemeindestraßen und Wirtschaftswege8,29 km? Raabverlegung800 m? Radwege417 m? Durchlässe (Spannweiten von 2,7 - 5 Meter)10 Stück? Brücken (Längen von 3,5 - 63 Meter)15 Stück
„Die an der derzeitigen B 68 und L 201, der Berndorfer Straße, wohnende Bevölkerung wird durch die Umsetzung des Projektes massiv vom Verkehr und dessen Auswirkungen befreit. Die Verkehrsbelastungsprognosen für 2040 sagen mit Umsetzung des Projektes voraus, dass die jetzige B 68 mit 5.000 bis 7.000 Kfz pro Tag und die L 201 mit 7.500 bis 11.700 Kfz pro Tag entlastet werden. Zudem bietet die B 68 Neu die Chance, dem betroffenen Raum auch ein Stück Natur zurück zu geben, indem umfangreiche ökologische Begleitmaßnahmen mit dem Infrastrukturprojekt umgesetzt werden sollen. Die Standortgemeinden und eine Bürgerinitiative unterstützen das Projekt. Und das wird auch die Landesregierung weiterhin tun", so Drexler und Lang abschließend.
Quelle: Land Steiermark