vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 01, 2020
LH Ludwig: „Wien ist sich historischer Verantwortung bewusst“ – Präsident Deutsch: „Die Restitution der Staatsbürgerschaft ist ein Gewinn für Österreich“
Am 19.9.2019 wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen, dass Nachkommen von Opfern des NS-Regimes einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten. Die Gesetzesnovelle tritt mit dem heutigen Tag, dem 1.9.2020, in Kraft. Die neue Regelung (§ 58c Abs. 1a StbG) ermöglicht den Nachkommen von Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsbürgerschaft durch eine sogenannte Anzeige zu erhalten, ohne dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder einen Aufenthalt in Österreich vorweisen zu müssen.
Zusätzlich wurde die bereits bestehende erleichterte Einbürgerung für im NS-Regime vertriebene StaatsbürgerInnen Österreichs auf Staatsangehörige der Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie sowie Staatenlose ausgeweitet. Bisher gab es eine erleichterte Einbürgerung nur bei Verlassen Österreichs bis zum 9. Mai 1945, nun auch bis zum 15. Mai 1955. Diese erweiterte Einbürgerungsmöglichkeit trat bereits mit 23.10.2019 in Kraft.
Landeshauptmann Michael Ludwig: „Historische Verantwortung“
„Das Land Wien ist sich seiner historischen Verantwortung bewusst und setzt seit vielen Jahren Initiativen, um die vertriebenen Opfer des NS-Regimes und ihre Nachkommen wieder mit der Stadt zu verbinden. Die Gesetzesnovelle ist nicht nur eine längst überfällige symbolische Geste, sondern ein aktives und respektvolles Zugehen auf die vom Nationalsozialismus vertriebenen Menschen und ihre Nachfahren. Damit wird vielen Menschen aus aller Welt der Weg in eine gewaltvoll geraubte Heimat ermöglicht“, so Landeshauptmann Michael Ludwig.
Präsident Oskar Deutsch: „Die Restitution der Staatsbürgerschaft ist ein Gewinn für Österreich“
Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft in Österreich und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG): „Dieses Gesetz ist kein Geschenk, sondern die formelle Beseitigung eines Unrechts. Es geht um die Restituierung der Staatsbürgerschaft.“ Mit dem am 1. September 2020 in Kraft tretenden Gesetz habe der Nationalrat im vorigen Jahr einen Meilenstein im Prozess der Aufarbeitung der Mitschuld Österreichs an den Verbrechen der Nationalsozialisten gesetzt. Deutsch: „Die Vertreibung von so vielen Menschen war ein großer Verlust für unser Land. Die Restitution der Staatsbürgerschaft ist ein Gewinn für Österreich.“
Die IKG berät und unterstützt Interessentinnen und Interessenten vor, während und nach der Antragstellung. Informationen: https://bit.ly/3gK7lze
Land Wien gut vorbereitet
Das Land Wien, das für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten von im Ausland geborenen Personen und daher für den Großteil der Anzeigen zuständig ist, bereitet sich seit Jahresbeginn intensiv auf die neue Regelung vor. Die Abteilung Staatsbürgerschaft und Einwanderung der Stadt Wien (MA 35) arbeitet eng mit den Österreichischen Vertretungsbehörden, dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, der Israelitischen Kultusgemeinde sowie weiteren Stellen zusammen.
Die MA 35 hat ein eigenes Referat in der Dresdner Straße geschaffen und in einem ersten Schritt über 40 zusätzliche MitarbeiterInnen (SachbearbeiterInnen, HistorikerInnen, JuristInnen) aufgenommen, die die Neuregelung rasch und professionell durchführen sollen. Die neuen MitarbeiterInnen wurden in den vergangenen Monaten dafür umfassend geschult. „Das Land Wien hat rasch die notwendigen Maßnahmen getroffen und ist gut vorbereitet. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen möchten, bestens betreut werden“, betont Landesrat Jürgen Czernohorszky.
Personen, die an der österreichischen Staatsbürgerschaft interessiert sind, können sich auf der Website https://bit.ly/2YOCpri umfassend über den Weg zur Einbürgerung informieren.
Quelle: Stadt Wien