vonRedaktion International
JUNI 12, 2022
LR Zadra: Landesförderung nutzen
Bregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg fördert auch dieses Jahr die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen an Gebäuden, die vor 2012 errichtet worden sind. Zusätzlich zu den Bundesförderungen stellt das Land bis zu 100 Euro pro überdachtem Abstellplatz bzw. max. 30 Prozent der angefallenen Kosten zur Verfügung. „Wer sein Rad gut gesichert und von Witterung geschützt weiß, der entscheidet sich auch eher für das Fahrrad“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Zadra.
Jede Fahrt mit dem Fahrrad beginnt und endet mit dem Abstellen des Rads. Will man mehr Menschen zum Radfahren bewegen, sind sichere und attraktive Abstellanlagen entscheidend. Diese sollen zentral, eingangsnah, überdacht und beleuchtet sein. Das Fahrrad soll am Bügel abgeschlossen werden können und durch die Anlage nicht beschädigt oder verkratzt werden.
Nachrüstung bei „älteren“ Gebäuden
Seit Juni 2013 schreibt die Stellplatzverordnung des Landes die Schaffung von Fahrradabstellanlagen vor. Bei älteren Gebäuden fehlen diese aber oft, oder sind unattraktiv in Kellerräumen, nicht überdacht oder die abgestellten Räder werden leicht beschädigt. Um bei diesen Gebäuden für attraktivere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu sorgen, unterstützt das Land Vorarlberg die Nachrüstung von Abstellanlagen bei Gebäuden, welche vor 2012 errichtet worden sind in Form einer Top – Up Förderung, da auch von Seiten des Bundes eine Nachrüstung gefördert wird. Bundesseitig umfasst die Förderung der Nachrüstung bis zu 400 Euro pro Abstellplatz bzw. 700 Euro für einen Abstellplatz mit einem E- Ladepunkt. Das Land erhöht diese Förderung mit bis zu 100 Euro pro vom Bund geförderten Abstellplatz.
Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Neben Neuerrichtungen sind auch Sanierungen bestehender Radabstellanlagen sowie die Errichtung von E- Ladestationen in Verbindung mit den Radabstellanlagen förderbar. Einreichungen sind bis 31. Dezember 2022 möglich.
Die genauen Kriterien und Förderrichtlinien für die Bundes- sowie Landesförderung sind unter www.vorarlberg.at/fahrrad abrufbar. Voraussetzung für die Landesförderung ist eine genehmigte Bundesförderung.
Quelle: Land Vorarlberg