Salzburg: Nationalratswahl 2024 - Wahlvorschläge noch bis 2. August möglich

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 01, 2024

Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter

Salzburger Stimmzettel steht am 8. August fest / Wahlkarten können bereits beantragt werden

(LK) Parteien, die bei der Nationalratswahl am 29. September in Salzburg auf dem Stimmzettel stehen wollen, bleibt noch bis 2. August um 17 Uhr Zeit, ihre Landeswahlvorschläge einzureichen. Rechtsgültig eingebracht gelten diese mit der Unterschrift von drei Mitgliedern des Nationalrats oder den Unterstützungserklärungen von mindestens 200 Personen aus Salzburg.

„Nach einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit werden in der Folge am 8. August die Wahlvorschläge für Salzburg kundgemacht – somit steht dann an diesem Tag der Stimmzettel auf Landesebene fest“, informiert Elisabeth Sikora, Leiterin der Landeswahlbehörde.

Salzburg: 200 Unterstützungserklärungen

Elisabeth Sikora weist auf die unterschiedlichen Erfordernisse für die Einreichung von Wahlvorschlägen je nach Bundesland hin: „Die Zahl der nötigen Unterstützungserklärungen unterscheidet sich, abhängig von der Bevölkerungszahl. Während im Burgenland und in Vorarlberg 100 reichen, sind in Wien und in Niederösterreich 500 nötig. In Salzburg sind, sofern nicht ohnehin drei Nationalratsabgeordnete per Unterschrift hinter einem Wahlvorschlag stehen, 200 Unterstützungen nötig.“

8. August doppelt relevant

Neben der Veröffentlichung der Salzburger Wahlvorschläge ist der 8. August auch für Auslandsösterreicherinnen und -österreicher relevant. Bis dahin müssen sich diese, um an der Nationalratswahl 2024 teilnehmen zu können, in die Wählerevidenz der jeweils zuständigen österreichischen Gemeinde eintragen lassen. In der Regel handelt es sich um die Gemeinde, in der der letzte Hauptwohnsitz in Österreich war.

Beantragung von Wahlkarten

Seit der Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat am 29. Juni besteht für alle Wahlberechtigten praktisch die Möglichkeit, Wahlkarten zu beantragen, besonders einfach geht das online auf www.meinewahlkarte.at. Darüber hinaus kann mündlich (persönlich) oder schriftlich in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. „Letztmöglicher Zeitpunkt für die Beantragung von Wahlkarten ist schriftlich der 25. September, mündlich der 27. September bis 12.00 Uhr“, informiert Sikora. Der Versand der Wahlkarten startet voraussichtlich am 2. September.

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Quelle: Land Salzburg

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