Salzburg: Naturschutzgesetz - Novelle ermöglicht mehr Tempo bei eigener Energie

vonRedaktion Salzburg
APRIL 19, 2024

Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter

Schnellere Verfahren / Erneuerbare Energie und Naturschutz funktionieren gemeinsam / LUA behält Einspruchsrecht

(LK) Die Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes ist nach der abgeschlossenen Begutachtungsfrist auf der Zielgeraden. Die Neuerungen haben vor allem einfachere und schnellere Verfahren beim Ausbau erneuerbarer Energie im Fokus. Nachhaltige heimische Energiequellen sollen im Sinne einer sicheren Versorgung schneller umsetzbar sein und die Natur trotzdem im Fokus stehen.

Neben der Umsetzung der sogenannten RED III-Richtlinie der EU standen bei der Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes vor allem die Vereinfachung von Verfahren auf der Agenda. Zudem wird darin das Einspruchsrecht der Landesumweltanwaltschaft (LUA) bei Verfahren fixiert. Im Juni soll das Gesetz dem Landtag vorgelegt werden. „Wir behalten Bewährtes und Wichtiges, vereinfachen Kompliziertes. Erneuerbare Energie und Naturschutz widersprechen sich nicht“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Svazek: „Gemeinsam schneller ans Ziel.“

Die für den Naturschutz zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek sieht mit der Gesetzesnovelle die Möglichkeit „gemeinsam schneller ans Ziel zu gelangen. Wir wollen saubere Energie mit schnelleren und effizienteren Verfahren als bisher dort ermöglichen, wo sie sinnvoll ist. Das Ganze mit Maß und Ziel sowie in enger Abstimmung mit den Gemeinden und allen Beteiligten. Der Naturschutz und die Schönheit unserer Salzburger Landschaft sollen gleichzeitig für künftige Generationen erhalten bleiben “, so Svazek. Die Kritik am Erstentwurf zum Gesetz wurde sehr ernst genommen und in den nun vorliegenden Vorschlag eingearbeitet.

Kein „Freifahrtsschein“ für Energieprojekte

Das geplante Gesetz soll das gegeneinander Ausspielen von Naturschutz und sauberer Energie beenden. „Wir haben im Gesetzesentwurf sichergestellt, dass in Natur- und Landschaftsschutzgebieten eben nicht Anlagen errichtet werden können. Gleichzeitig forcieren wir, dass die Verfahren beschleunigt werden und die Potenziale vor allem in der Wasser- und Sonnenkraft genützt werden können“, so Svazek und sie ergänzt: „Großes Augenmerk legen wir darauf, dass es keinen Wildwuchs an Energieanlagen geben wird, das Gesetz ist keine Freifahrtschein. Aber die Entscheidungen müssen schneller gehen, wenn ein Projekt vorliegt - egal ob diese mit ,Ja‘ oder ,Nein‘ ausfällt.“

Gangbarer Weg bei EU-Vorgaben

Bei der Erstellung des neuen Gesetzesvorschlags mussten auch Vorgaben aus der sogenannten RED III-Richtlinie der EU umgesetzt werden. So gelten laut der Richtlinie Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie als Maßnahmen von besonders wichtigem öffentlichen Interesse. „Wir in Salzburg sind hier aber bewusst den Weg zwischen Richtlinien, öffentlichem Interesse und regionaler Spezialität gegangen. Andere Regionen werden diesem gangbaren Weg folgen, davon bin ich überzeugt“, so Svazek über die Einbeziehung der EU-Vorgaben.

Mehr Energieunabhängigkeit

Angesichts steigender Unsicherheit und hoher Preise bei der Energieversorgung leiste die Novelle für Marlene Svazek einen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit in der Versorgung. „Die Zukunft der Energie muss sicher und leistbar sein. Mit der Nutzung erneuerbarer Energien treiben wir die Autarkie voran. Für mich persönlich steht dabei vor allem auf das Ausschöpfen unseres heimischen Potenzials bei Wasser- und Sonnenkraft im Vordergrund. Da müssen wir die Naturschutzverfahren beschleunigen und vereinfachen“, so Svazek.

Eckpunkte Naturschutzgesetz-Novelle

Nächste Schritte

Aktuell werden die in der Begutachtungsfrist eingelangten Stellungnahmen gesichtet.

Quelle: Land Salzburg

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