Burgenland: Neu - Antigen- und PCR-Testangebot in BITZ und Apotheken

vonRedaktion Salzburg
APRIL 01, 2022

Burgenland

LH Doskozil: Breites Testangebot trotz Neuregelung schafft Planungssicherheit

Aufgrund der geänderten Bundesvorgaben sieht die neue Teststrategie ab 1. April 2022 pro Person und Monat jeweils 5 Gratis-Antigen-Schnelltests und 5 Gratis-PCR-Tests vor. Da die vom Bund über die Apotheken ausgelieferten Antigen-Schnelltests erst ab 9. April zur Verfügung stehen werden, bietet das Burgenland als einziges Bundesland eine Übergangslösung an: Von 1. bis 9. April gibt es in den burgenländischen Impf- und Testzentren (BITZ) die Möglichkeit kostenloser Antigen-Schnelltests. Die BITZ werden ab dem 1. April an teils neuen Standorten weiterbetrieben und garantieren so einerseits die lückenlose Versorgung mit Antigen-Schnelltests, bis die vom Bund gelieferten Antigen-Schnelltests in den Apotheken zur Verfügung stehen, und andererseits gemeinsam mit den burgenländischen Apotheken ein niederschwelliges Angebot zur PCR-Testung.

„Es ist uns wichtig, für die Bevölkerung Planungssicherheit zu schaffen. Mit diesem Testkonzept können wir nun allen BurgenländerInnen und Burgenländern - trotz der Neuregelung durch den Bund - ein niederschwelliges Testangebot bieten“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Übergangslösung: Antigen-Tests in den BITZ von 1. bis 9. April

Nachdem die bisherigen Standorte der BITZ von den Eigentümern für andere Zwecke benötigt werden, ziehen die BITZ an neue Standorte um. Da die vom Bund über die Apotheken ausgelieferten Antigen-Schnelltests erst ab 9. April zur Verfügung stehen werden, bietet das Burgenland als einziges Bundesland eine Übergangslösung an: 1. bis 9. April gibt es in den BITZ die Möglichkeit kostenloser Antigen-Schnelltests nach der neuen Bundesvorgabe. Pro Person und Monat können 5 Antigen-Schnelltests gemacht werden.

Vor Ort in den BITZ werden – auch um Personen, die nicht technikaffin sind, eine niederschwellige Testmöglichkeit zu bieten – Antigen-Spucktests unter Aufsicht von Landesmitarbeitern durchgeführt, die das Testergebnis bestätigen und ein Testzertifikat generieren können, das 24 Stunden gültig ist.

Um an der Testung teilzunehmen, braucht man einen persönliche QR-Code. Diesen kann man selbstständig erstellen, indem man seine persönlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer) in den QR-Code-Generator auf der Internetseite https://qr.bgld-testet.at eingibt. Dieser QR-Code muss nur einmal erstellt werden und ist zu jeder Testung mitzubringen. Personen, die keine technische Möglichkeit zum Generieren ihres QR-Codes haben, erhalten ihren persönlichen QR-Code direkt in den BITZ. ACHTUNG: QR-Codes, die bereits vor dem 1. April für einen Antigen-Schnelltest im BITZ generiert wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Im Fall eines positiven Testergebnisses wird man vor Ort oder telefonisch darüber informiert. Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest sollen sich umgehend nach Hause begeben und sich selbst über die 1450-Online-Verdachtsfallmeldung unter https://covidverdacht.lsz-b.at online als Verdachtsfall melden oder die kostenlose Gesundheitsberatung 02682 1450 anrufen. Sie erhalten dann einen Termin für eine PCR-Beprobung in einer Teststraße des Roten Kreuzes und werden von der zuständigen Gesundheitsbehörde abgesondert.

5 PCR-Tests über „Gurgeln daheim“ und BITZ

Zur Abdeckung des Bedarfs an freiwilligen PCR-Tests geht die landesweite Gurgeltestaktion „Gurgeln daheim“ weiter – ab 1. April erhält jede Burgenländerin und jeder Burgenländer nach Registrierung in der Gurgeltest-App auf der Internetseite https://test.zmdx.at pro Person und Monat 5 Gratis-PCR-Tests über die bisherigen Abhol- und Ausgabestellen (Spar, Apotheken).

Für Personen, die kein Smartphone und keinen Internetzugang haben, gibt es ein alternatives PCR-Testangebot über die BITZ, das ebenfalls 5 Gratis-PCR-Tests pro Monat umfasst.

Auch über ein Gratis-PCR-Testangebot in den burgenländischen Apotheken gibt es Verhandlungen mit der Apothekerkammer, mit der eine endgültige Abstimmung allerdings erst nach Kundmachung der betreffenden Bundesverordnung stattfinden kann. Durch den Konsens mit der Apothekerkammer Angebot auch wie bisher – die teilnehmenden Apotheken werden auf www.burgenland.at/coronatest veröffentlicht.

Ausnahmen bei Begrenzung der Testkapazität

Die COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung des Landeshauptmannes von Burgenland, die das Testregime in bettenführenden Krankenanstalten sowie Pflege- und Sozialeinrichtungen regelt, wird bis 30. April 2022 verlängert.
Bestimmte Personengruppen, wie MitarbeiterInnen sowie PatientInnen/BewohnerInnen/KlientInnen von Krankenanstalten, Pflege- und Sozialeinrichtungen, Rettungsdienste, Hauskrankenpflege etc. haben Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl an Gratis-PCR- und Antigen-Tests.

Standorte und Testzeiten der BITZ – NEU

Testzeiten (Antigen- und PCR-Tests):

Standorte:

Quelle: Land Burgenland

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