Salzburg-Stadt: Neu: Handwerks-„Meister“ in Pass eintragen möglich

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 21, 2020

Reisepass - Symbolbild
© Elisabeth Hammerschmid, shutterstock.com

Am Freitag tritt Novelle der Gewerbeordnung in Kraft – Titeleintrag auch in Urkunden

„Ab morgen Freitag, 21. August 2020, haben alle Bürger*innen das Recht ihren Meistertitel in alle Ausweise, Dokumente, Urkunden und Bestätigungen eintragen zu lassen.“ Darauf weist Franz Schefbaumer, Leiter des Einwohner- und Standesamtes der Stadt Salzburg, hin. Möglich macht das eine in Kraft tretende Novelle der Gewerbeordnung. Darin heißt es, dass man nunmehr berechtigt sei „die Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden zu verlangen.“

Schefbaumer: „Voraussetzung für die Eintragung eines Meistertitels ist, dass ein Meisterprüfungszeugnis im Original vorgelegt wird, in dem der Vermerk enthalten ist, dass der Meistertitel in einem ,Handwerk`erfolgreich abgelegt wurde.“

Bei Ausstellung eines Reisedokuments, einer Personenstandsurkunde oder einer Meldebestätigung wird der Meistertitel als „Meisterin“ oder „Meister“ vor dem Familiennamen entweder in vollem Wortlaut oder in Kurzform - „Mst.in“ bzw. auch „Mst.“ oder „Mst.in“ (hochgestellt) - eingetragen. Bei nachträglicher Eintragung in einem bereits bestehenden Reisepass erfolgt dies mit einer Vignette auf Seite 3.

Für die nachträgliche Eintragung des Meistertitels im Reisepass per Vignette fallen Gebühren von 28,50 Euro an. Eine nachträgliche Eintragung im Personalausweis ist nicht möglich! Die Eintragung bei Neuausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises ist kostenlos.

Quelle: Stadt Salzburg

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