Oberösterreich: Neue Covid-19-Maßnahmen in OÖ treten mit 08.11. in Kraft

vonRedaktion International
NOVEMBER 06, 2021

Oberösterreich

Auf Grund stark steigender Infektionszahlen und steigenden Aufnahmeraten von Erkrankten in den Spitälern hat Oberösterreich rechtzeitig neue Corona-Schutzmaßnahmen erlassen. Die entsprechende Verordnung des Landes wurde heute kundegemacht und tritt mit 8. November 2021 in Kraft. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bei der Verpflichtung zur Vorlage eines 2,5-G-Nachweises eine Übergangsfrist bis 22. November 2021.

Nachstehende Regelungen gelten ab Montag, vorbehaltlich etwaiger anderer Regelungen seitens der Bundesregierung:

  • Es gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) bei körpernahen Dienstleistungen, für die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und die Hotellerie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher.
  • Für Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts und Konzertsäle gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher.
  • In Kultureinrichtungen, wie Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher.
  • Bei Veranstaltungen / Zusammenkünften (unter 25 Personen ausgenommen) gilt bis 500 Besucher 2,5-G, bei mehr als 500 Besuchern 2-G.
  • Für Spitäler sowie Alten- und Pflegeheime gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher. Beschränkt wird auch die Anzahl der Besuche, die in Krankenhäusern möglich sein werden. Hier kommt die bekannte 4 mal 1-Regel zur Anwendung. Sie bedeutet konkret, dass eine Patientin oder ein Patient von täglich einem Besucher für eine Stunde Besuch erhalten kann.


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Quelle: Land Oberösterreich

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