Auf Grund stark steigender Infektionszahlen und steigenden Aufnahmeraten von Erkrankten in den Spitälern hat Oberösterreich rechtzeitig neue Corona-Schutzmaßnahmen erlassen. Die entsprechende Verordnung des Landes wurde heute kundegemacht und tritt mit 8. November 2021 in Kraft. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bei der Verpflichtung zur Vorlage eines 2,5-G-Nachweises eine Übergangsfrist bis 22. November 2021.
Nachstehende Regelungen gelten ab Montag, vorbehaltlich etwaiger anderer Regelungen seitens der Bundesregierung:
- Es gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) bei körpernahen Dienstleistungen, für die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und die Hotellerie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher.
- Für Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts und Konzertsäle gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher.
- In Kultureinrichtungen, wie Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher.
- Bei Veranstaltungen / Zusammenkünften (unter 25 Personen ausgenommen) gilt bis 500 Besucher 2,5-G, bei mehr als 500 Besuchern 2-G.
- Für Spitäler sowie Alten- und Pflegeheime gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher. Beschränkt wird auch die Anzahl der Besuche, die in Krankenhäusern möglich sein werden. Hier kommt die bekannte 4 mal 1-Regel zur Anwendung. Sie bedeutet konkret, dass eine Patientin oder ein Patient von täglich einem Besucher für eine Stunde Besuch erhalten kann.