vonRedaktion Salzburg
APRIL 10, 2022
Bregenz (VLK) – Ab Montag, 11. April tritt eine neue Einreiseverordnung in Kraft. Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen, müssen keinen 3G-Nachweis mehr mitführen, teilt Landesrat Christian Gantner mit.
Das gilt somit ab 11. April für PendlerInnen:
Als Pendler gelten Personen, die wiederholt, mindestens einmal monatlich, im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs
1. zu beruflichen Zwecken,
2. zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
3. zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,
nach Österreich einreisen.
PendlerInnen sind von den Bestimmungen der Einreiseverordnung ausgenommen und können ohne Vorlage eines 3G-Nachweises nach Österreich einreisen.
Weitere Informationen zu den Grenzübertrittsbestimmungen sind unter www.vorarlberg.at/verkehr abrufbar.
Quelle: Land Vorarlberg