vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 04, 2021
Privatpersonen und Gemeinden profitieren / Verdoppeltes Budget für Schutzwände und -fenster
(LK) Seit 1. Jänner 2021 gelten die neuen Förderrichtlinien des Landes für Lärmschutzmaßnahmen. Die Kriterien wurden überarbeitet und das Budget verdoppelt. Damit wird der Zugang zu Schutzwänden und -fenstern erleichtert, und geplagte Anrainer werden einfacher und schneller vom Verkehrslärm entlastet.
„Mit vereinfachten Förderkriterien und einem verdoppelten Budget können Lärmschutzmaßnahmen in Salzburg künftig rascher und einfacher umgesetzt werden. Wir verbessern damit die Lebensqualität für die vielen Menschen, die an Landesstraßen wohnen“, betont Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.
Mehr Geld und schneller
Eine Million Euro fließt ab 2021 jährlich in den Bau neuer Schutzwände. Das ist doppelt so viel wie bisher. Ab sofort kann auch privat errichteter Lärmschutz gefördert werden, und zwar mit 25 Prozent der Gesamtkosten beziehungsweise maximal 15.000 Euro. Anträge für den Bau einer Schutzwand sind ab sofort bereits nach einer Wartefrist von acht Jahren möglich. Bisher musste man zehn Jahre warten.
Projekte mit Beteiligung der Gemeinde werden beschleunigt
Die Reihung der eingelangten Anträge erfolgt künftig durch ein Bonuspunktesystem. Dadurch sollen Anträge in Zukunft schneller umgesetzt werden, wenn beispielsweise die Anzahl der betroffenen Anrainer höher ist oder seit dem Antrag schon viel Zeit verstrichen ist. Neu ist auch, dass die Umsetzung von Lärmschutzprojekten rascher erfolgt, wenn sich eine Gemeinde mit 25 Prozent an den Kosten beteiligt. Projekte, an denen eine Gemeinde aufgrund vieler Anrainer besonderes Interesse hat, können so beschleunigt werden.
Die Neuerungen im Überblick
Quelle: Land Salzburg