Salzburg: Neue Quarantäneregeln werden auch in Salzburg umgesetzt
vonRedaktion International
JÄNNER 08, 2022
Foto: Land Salzburg / Franz Schwaighofer
Keine Absonderung bei Dreifach-Impfung und FFP2-Masken / Derzeit mehr als 7.300 aktiv Infizierte / Salzburg sichert die Versorgung ab
(LK) Experten rechnen aufgrund der Omikron-Variante mit einem weiteren Anstieg der Corona-Infektionen im Land. Laut den Prognosen werden drei bis vier Mal so viele Menschen gleichzeitig aktiv infiziert sein als in der vierten Welle im Herbst. Zur Absicherung der Versorgung in Schlüsselbereichen gelten ab sofort neue Regeln für Kontaktpersonen und Quarantäne.
Das Bundesland Salzburg verfolgt angesichts der hoch ansteckenden Omikron-Variante eine klare Strategie. Hier die Eckpunkte:
- Sicherstellung der medizinischen Versorgung und der Bettenkapazitäten auf den Normal- und Intensivstationen
- Intensivierung der Corona-Impfung mit Fokus auf die Auffrischungsimpfung, da diese laut Experten sehr gut auch bei Omikron gegen einen schweren Covid-Verlauf schützt
- Strenge Kontrollen besonders in der Gastronomie und im Handel
- Ausbau und Stufenplan für das Contact Tracing
- Aufrechterhaltung der Testinfrastruktur
- Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur
Anpassung der Quarantäneregeln
„Damit infizierte Personen rasch abgesondert werden können und gleichzeitig wichtige Bereiche wie der Gesundheitssektor, Versorgungsketten und kritische Infrastruktur nicht gefährdet sind, ist das Vorgehen der Gesundheitsbehörden angepasst worden“, erläutert Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz. Und macht klar: „Eigenverantwortung und Hausverstand sind so gefragt wie nie zuvor, vor allem dann, wenn das Contact Tracing an seine Grenzen stößt. Wenn ich einen positiven PCRTest habe, bitte die Kontaktpersonen auch selber kontaktieren, damit diese aufmerksam sind, was ihren Gesundheitszustand betrifft. Es geht ja hier oft um Familie, Freunde oder Arbeitskollegen. Die sollten Bescheid wissen. Niemand ist schuld, sich infiziert zu haben oder muss sich gar schämen.“
Eckpunkte der Quarantäneregeln
- Bei Symptomen: Telefonisch die Gesundheitsberatung unter 1450 kontaktieren und bis zur Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsbehörde in Selbstisolation begeben.
- Kontaktperson ist man: bei mehr als 15 Minuten Aufenthalt mit weniger als zwei Metern Abstand, Körperkontakt und direktem Kontakt mit Atemwegssekreten durch Anhusten, Anniesen etc.), Haushaltskontakte
- Keine Kontaktperson ist man: wenn beide korrekt FFP2-Masken getragen haben (Kinder bis 14 Mund-Nasen-Schutz); positiv getestetes Gesundheits- oder Pflegepersonal, das die Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske) eingehalten hat; mindestens dreifach Geimpfte, 5- bis 11jährige mit mindestens zwei Impfungen; Gesundheitspersonal bei korrektem Tragen von FFP2-Masken
- Contact Tracing: Wird erst eingestellt, wenn aufgrund der Fallzahlenentwicklung die personellen Ressourcen der Gesundheitsbehörde nicht mehr ausreichen sowie an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen. Die Gesundheitsbehörden bitten um aktive Mithilfe, wenn sich die Behörde meldet.
- Corona-Fälle an Schulen: Gelten nicht zwingend als Kontaktperson, sofern mindestens drei Tests pro Woche, davon mindestens einmal PCR, durchgeführt wurden.
- Corona-Fälle in der Kindergarteneinrichtung: Gelten nicht zwingend als Kontaktperson, außer eine erwachsene Person aus dem Personal ist betroffen. Wenn mindestens 2 Kinder einer Gruppe betroffen sind, werden zentral Maßnahmen für die Einrichtung festgelegt.
- Quarantäne-Dauer: Für Infizierte und Kontaktpersonen außerhalb des Haushalts unabhängig vom Impfstatus: 10 Tage mit Freitestmöglichkeit am Tag 5, wenn man mindestens 48 (bei versorgungskritischem Schlüsselpersonal 24) Stunden ohne Symptome und der PCR-Test negativ ist. Für Haushaltskontakte ohne Trennung von der infizierten Person: 10 Tage ab Abstrichdatum dieser Person im Haushalt, unabhängig vom Auftreten weiterer Fälle im Familienverbund.
- Die wichtigsten Fragen und Antworten: www.salzburg.gv.at/was-tun-wenn.
Quelle: Land Salzburg
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