Salzburg: Neue Regeln im Grenzverkehr

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 09, 2021

Foto: Land Salzburg/Grafik

Wöchentliche Tests für Pendler und Schüler / Die wichtigsten Daten und Fakten im Überblick

(LK) Hand in Hand mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen kommen morgen, Mittwoch, 10. Februar, auch neue Einschränkungen auf die Salzburgerinnen und Salzburger zu. Für Pendler gilt dann eine wöchentliche Testpflicht, allerdings nicht für jene Durchzugspendler, die beispielsweise vom Pinzgau über das kleine Deutsche Eck nach Salzburg in die Arbeit fahren. Für genügend kostenlose Testmöglichkeiten hat das Land in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz gesorgt.

Auf Pendler und Schüler, die regelmäßig von Salzburg nach Bayern und zurück reisen, kommen ab 10. Februar neue Bestimmungen zu. Hier der Überblick:

Österreichisches Testergebnis wird akzeptiert

Bisher musste bei der Einreise ein negativer Corona-Status mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Ab morgen gilt ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis, auch wenn es im Rahmen betrieblicher Screenings erstellt wurde. Dieses muss folgende Informationen beinhalten: Vor- und Nachname der getesteten Person, Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der Probennahme, Ergebnis, Unterschrift der durchführenden Person und Stempel der Institution oder Bar- beziehungsweise QR-Code. Heimtests oder jene zur Selbstanwendung gelten nicht als Nachweis für die Einreise.

Registrierung für Einreise online

Die Registrierung, auch für Pendler, erfolgt mittels Pre-Travel-Clearance mit einem Online-Formular und ist eine Woche gültig. Die Registrierung ist für eine Woche gültig, sofern sich die Angaben zu Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Abreisestaat oder -gebiet, Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor der Einreise, Kontaktdaten und Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses nicht ändern. Bei einem neuen ärztlichen Zeugnis oder Testergebnis ist auch das Online-Formular neu auszufüllen. Ausnahmsweise können auch die neuen Formulare in Papierform vorgelegt werden.

Durchfahrt durch kleines Deutsches Eck ausgenommen

Ausgenommen von der Test- und Registrierungspflicht sind Durchfahrtspendler, die beispielsweise vom Pinzgau über das kleine Deutsche Eck in die Stadt Salzburg oder nach Tirol fahren. Ein Zwischenstopp in Deutschland ist allerdings nicht gestattet.

Familienbesuche ohne Quarantäne möglich

Keine Quarantänepflicht gilt beim Grenzübertritt bei Familienbesuchen. Eltern, Großeltern, Kinder sowie Lebenspartner können in Deutschland für maximal 72 Stunden besucht werden. Die Rückreise nach Österreich ist ohne Quarantäneverpflichtung möglich, wenn der Besuch mindestens monatlich zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners erfolgt. Ein negatives Testergebnis sowie die Registrierung sind auch hier Pflicht.

Kein „kleiner Grenzverkehr“

Die Einreise nach Bayern ist möglich, es sind jedoch die Bestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten: Einreise-Check für Bayern. Der "kleine Grenzverkehr“ mit einer Rückreise am selben Tag ist nicht möglich. Davon ausgenommen sind Pendler, Durchreisende ohne Halt und Familienbesuche wie oben angeführt. Achtung: Bei der Einreise nach Bayern kann sich auch bei den angeführten Ausnahmen eine Testverpflichtung ergeben.

Umfangreiche Testmöglichkeiten

Das Land Salzburg stellt in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz im gesamten Bundesland kostenlose Testmöglichkeiten zur Verfügung, speziell für Pendler wurde in Lofer erweitert. Sie können sich dort am Dienstag und Freitag zwischen 9 und 17 Uhr kostenlos testen lassen. Auch die Teststationen im Messezentrum, in Oberalm und Hallein wurden dafür ausgebaut. Insgesamt gibt es Kapazität für 120.000 Tests pro Woche. Dazu kommen noch Angebote in Betrieben und in zahlreichen Apotheken im Land.

Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise

Grundsätzlich ist jeder der aus dem Ausland nach Österreich einreist verpflichtet, ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorzulegen und sich für zehn Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben, sofern er sich in den zehn Tagen davor in einem Land aufgehalten haben, das nicht auf der Liste unter folgendem Link genannt ist. Liegt bei Einreise kein Testergebnis oder ärztliches Attest vor kann dieses innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Aus der Quarantäne kann man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten.

Alle Informationen auf einen Blick

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sowie Fragen und Antworten dazu sind unter www.salzburg.gv.at/grenzverkehr zu finden. Das Online-Formular zur Registrierung für die Einreise ist auf www.oesterreich.gv.at verfügbar. Alle Informationen und Öffnungszeiten zu den Stationen für Gratis-Antigen-Schnelltests: www.salzburg.gv.at/coronatests . Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt unter www.salzburg-testet.at und über die Gesundheitshotline 1450.

Quelle: Land Salzburg

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