vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 20, 2021
2G+ Regelung, kein PCR-Testnachweis für Booster-Geimpfte
Bregenz (VLK) – Seit heute, Montag, ist eine neue Verordnung des Bundes mit Verschärfungen bei der Einreise nach Österreich in Kraft getreten, teilt Sicherheitslandesrat Christian Gantner mit. Bei der Einreise nach Österreich muss ein Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis mitgeführt werden (2G+-Regelung). Eine Registrierung oder Quarantäne ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Verpflichtung zum Mitführen eines negativen PCR-Testergebnisses gilt nicht für Personen, die über eine „Booster-Impfung“ verfügen. Für PendlerInnen gilt weiterhin die 3G-Regel. Einreisen aus einem Virusvariantengebiet sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt.
Personen, die in das Bundesgebiet einreisen und glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich nicht in einem Virusvariantengebiet (derzeit Staaten des südlichen Afrikas) aufgehalten haben, müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis mitführen (2G+-Regelung). Eine Registrierung oder Quarantäne ist in diesem Fall nicht notwendig. Liegt kein negatives Testergebnis vor, ist eine Registrierung in der Pre-Travel-Clearance (https://entry.ptc.gv.at) vorzunehmen und unverzüglich eine Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt sofort als beendet, sobald ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
Der Ninja-Pass (Schultestpass) wird wie für die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung anerkannt bzw. in den Ferien auch dann, wenn die entsprechenden Testintervalle eingehalten werden.
Die Verpflichtung zum Mitführen eines negativen PCR-Testergebnisses gilt nicht für Personen, die über einen Nachweis einer sogenannten „Booster-Impfung“ (Auffrischungsimpfung) verfügen.
Für PendlerInnen gelten gesonderte Regelungen. Hier kommt weiterhin die 3G-Regelung zur Anwendung.
Vorgangsweise, wenn kein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegt
Österreichische StaatsbürgerInnen, EU-/EWR-BürgerInnen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, haben eine Registrierung in der Pre-Travel-Clearance (https://entry.ptc.gv.at) vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist.
Einreise aus Virusvariantengebiet
Die Einreise aus Staaten, welche als Virusvariantengebiete gelten (derzeit Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika) ist untersagt, sofern nicht eine der genannten Ausnahmen (zB. Österreichische/r StaatsbürgerIn, berufliche Zwecke) greift. Für die Einreise muss ein 2G+-Nachweis mitgeführt werden. Zudem muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden (Freitesten ab 5. Tag möglich). Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis, wie insbesondere aufgrund von schweren Krankheitsfällen, Todesfällen, Begräbnissen, Geburten sowie der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen einreisen.
Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/verkehr abrufbar.
Quelle: Land Vorarlberg