vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 16, 2024
Ab 17. Februar in Kraft / Gültig für Ausfahrten Hallein, Kuchl und Golling-Abtenau / Vorerst bis zum 1. April 2024
(LK) Die neue Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hallein zu den Abfahrtssperren auf der A10 ist veröffentlicht. Für die Autobahnausfahrten Hallein, Kuchl und Golling-Abtenau gelten ab übermorgen, 17. Februar bis vorerst einschließlich 1. April 2024 (Ostermontag) definierte Kilometerradien, in dem sich das Ziel der Fahrt befinden muss, wenn man von der Autobahn abfährt.
Mit der Verordnung und der Erweiterung der Abfahrtssperren sollen die Anrainergemeinden vom Ausweichverkehr entlastet werden. Kontrolliert werden die Abfahrtssperren von der ASFINAG.
Eckpunkte der Verordnung
Vom 17. Februar bis einschließlich 1. April 2024 ist es für Autofahrer verboten, von der A10 im Tennengau abzufahren, wenn sich ihr Ziel weiter als in der Verordnung definierten Kilometerradius befindet. Die Kilometerradien der Abfahrten im Überblick:
Für die Ausfahrt Golling-Abtenau wurde der Radius etwas weiter definiert, um eine entsprechende Erreichbarkeit von zum Beispiel Annaberg und Gosau gewährleisten zu können.
Quelle: Land Salzburg