vonRedaktion International
JÄNNER 19, 2023
Mittlerweile 45,4 Prozent des Wohnungsbestandes aktualisiert
Bereits zum vierten Mal werden in Innsbruck die Zahlen zum Leerstandsmonitoring veröffentlicht. Der Wohnungsbestand liegt in der Tiroler Landeshauptstadt aktuell bei 78.335 Wohnungen. Davon wurden bis jetzt bereits 35.527 Wohnungen im Referat für Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) korrigiert, d. h. in Bezug auf Nutzungsart, Nutzfläche, Topbezeichnung und Meldedaten richtig abgebildet.
Laufender Fortschritt beim Monitoring
Im Vergleich zum Juli 2022 sind annähernd 4.500 Wohnungen neu zu den korrigierten Wohnungen hinzugekommen. 35.527 korrigierte Wohnungen bedeutet, dass bereits 45,4 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes korrigiert worden sind. Im Juli 2022 waren es noch 39,8 Prozent (+5,6 Prozentpunkte). Von den 35.527 korrigierten Wohnungen waren zum Auswertungsstichtag 30.942 Wohnungen bereits sechs oder mehr Monate im Monitoring. Von diesen standen zum Auswertungsstichtag 1. Jänner 2023 2.806 leer, d. h. sie wiesen sechs oder mehr Monate durchgehend weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz auf. Das ergibt eine aktuelle Leerstandsquote von 9,1 Prozent (+0,5 Prozentpunkte zum Juli 2022).
„Wohnraum in Innsbruck ist knapp und begrenzt. Mit dem Leerstandsmonitoring, das vom Referat Gebäude- und Wohnungsregister in Kooperation mit dem Referat Statistik und Berichtswesen durchführt, haben wir eine wichtige Instanz geschaffen, um dem Thema Leerstand begegnen zu können. Auf das Datenmaterial wird in Bezug auf die Leerstandsabgabe zurückgegriffen“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.
Falschen Datensätzen auf der Spur
Das Referat GWR wurde im Jahr 2019 gegründet, um unter anderem auch qualifizierte Erhebungen zum Thema Leerstand anzugehen. Dafür aktualisiert das GWR laufend den Status aller Gebäude und Wohnungen. Zentral dabei ist der Abgleich mit dem Melderegister (ZMR) und die Übermittlung der bereinigten Daten an das Referat für Statistik und Berichtswesen. Generell werden Wohnungen, bei denen seit mindestens sechs Monaten weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz gemeldet war, als „leer“ gezählt. Ein besonderes Augenmerk wird in der Recherchearbeit auf falsche Angaben zu den Gebäudeeinheiten, den so genannten „Klärungsfällen“ gelegt.
Infos und Kontakt
Allgemeine Infos zum Thema stehen unter www.innsbruck.gv.at/leerstandsabgabe zur Verfügung.
Quelle: Stadt Innsbruck