vonRedaktion Salzburg
AUGUST 24, 2024
Fotoregistrierung für e-cards ab 2. September 2024 in 137 Gemeinden möglich – neue Serviceleistung verkürzt Wege vieler Bürgerinnen und Bürger
Durch eine Verordnung des Innenministers dürfen 137 Gemeindeämter Fotos für e-cards von Österreicherinnen und Österreichern registrieren. 109 Gemeinden können die Registrierung auch für Ausländerinnen und Ausländer vornehmen. Innenminister Gerhard Karner betonte: „Die Gemeinden sind Serviceeinrichtungen für die Menschen in Österreich. Die Möglichkeit, Fotos für die e-card auch auf Gemeindeämtern anfertigen zu können, ist dabei ein weiterer Schritt.“
Kürzere Wege für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Möglichkeit, Bilder für die e-card direkt bei den Gemeindeämtern hochzuladen und behördlich bestätigen zu lassen, verkürzen sich die Wege für die Bevölkerung. So kann beispielsweise eine 24-Stunden-Betreuerin aus Rumänien künftig für die Fotoregistrierung das nächstgelegene Gemeindeamt aufsuchen, anstatt die Landespolizeidirektion oder das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Landeshauptstadt besuchen zu müssen. „Eine wichtige Serviceleistung, besonders für jene, die sonst weite Wege auf sich nehmen müssen. Die österreichischen Gemeinden sind gerne Partner, wenn es um mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger geht“, unterstrich Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl. „Wir freuen uns, wenn in Zukunft noch mehr Gemeinden den e-card-Service anbieten.“
Die teilnehmenden Gemeinden meldeten sich nach einem Aufruf des Innenministeriums und des Gemeindebundes freiwillig für dieses neue Serviceangebot. Weitere Gemeinden können in Zukunft dazukommen.
Bisherige Situation
Seit 2020 werden e-cards in Österreich mit einem Foto der Inhaberin oder des Inhabers versehen. Die dafür verwendeten Bilder stammten bislang hauptsächlich aus dem Führerscheinregister und anderen staatlichen Registern. Dadurch wurden jedoch nicht alle Österreicherinnen sowie Österreicher erfasst und Ausländerinnen sowie Ausländer wurden in der Regel nicht berücksichtigt. Österreicherinnen und Österreicher mussten sich daher für die Fotoregistrierung an die Sozialversicherungen wenden, Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft an die Landespolizeidirektionen oder Bundesämter für Fremdenwesen und Asyl.