Mellau, Bez. Bregenz: Neuerliche vorläufige Beschlagnahme eines Motorrades nach massiver Geschwindigkeitsübertretung

vonRedaktion Salzburg
MAI 06, 2024

Foto: LPD Vorarlberg

Am 4. Mai 2024 gegen 14 Uhr wurde ein österreichischer Motorradlenker nach einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung auf der L200 von Mellau Richtung Au von einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung angehalten und kontrolliert. Der 55-Jährige war mit einem Motorrad der Marke KTM (Super Duke) auf der L200 mit 178 km/h unterwegs. Die Fahrt wurde mittels Video aufgezeichnet und die Übertretung ausgewertet.

Die Auswertung ergab eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 169 km/h anstatt den erlaubten 80 km/h (Freiland). Auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, welche seit März 2024 gelten, wurde das Motorrad am Anhalteort durch die Beamten vorläufig beschlagnahmt und der Behörde überstellt.

Beschlagnahmebestimmung - § 99a StVO 1960 (Vorläufige Beschlagnahme)
(1) Die Organe der Straßenaufsicht haben unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat.

Rechtsfolgen für den Lenker bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebietes bzw 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes:
• Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro
• Führerscheinentzug: mindestens 3 Monate
• vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu 2 Wochen
• Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs, wenn innerhalb der letzten 4 Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Absatz 3 Z 3 FSG (gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit) oder Z 4 (Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes) entzogen worden ist.

Quelle: LPD Vorarlberg

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