vonRedaktion International
OKTOBER 03, 2021
LR Schneemann: „Regionalveranstaltungen und Stellungnahmen lieferten wertvolle Anregungen.“
Als jüngstes Bundesland wird sich das Burgenland im Jubiläumsjahr vom ältesten Fischereigesetz Österreichs (aus 1949) verabschieden und ein neues Fischereirecht beschließen. Bereits vor wenigen Wochen fanden mit den im Landtag vertretenen Parteien Gespräche statt. „Mir ist es wichtig die Bevölkerung in alle Entscheidungen einzubinden. Deshalb haben wir drei Regionalveranstaltungen im Süd-, Mittel- und Nordburgenland abgehalten. Dabei hatte ich so richtig das Gefühl, dass es den Anwesenden an erster Stelle um den Erhalt des Lebensraumes und der Artenvielfalt geht. Auch die eingegangenen Stellungnahmen stimmen mich sehr zuversichtlich, dass wir ein modernes, transparentes und demokratisches Fischereigesetz auf den Weg bringen“, betont der zuständige Landesrat Dr. Leonhard Schneemann und sieht am Ende des Partizipationsprozesses ein Gesetz für den Umweltschutz, den Naturschutz und die Fischer.
Das burgenländische Fischereirecht wird neu erlassen. Die bisherigen Regelungen stammen größtenteils aus dem Jahr 1935 und wurden im Jahr 1949 wiederverlautbart. Die heutigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen machten eine Neufassung daher unerlässlich. Zentral verankert werden dabei der Schutz heimischer Wassertiere, die nachhaltige Nutzung der Fischwässer sowie die Erhaltung, Wiederherstellung und Schaffung eines gesunden Wassertierbestands.
Am 30. September endete die Begutachtungsfrist in der die Möglichkeit bestand Stellungnahmen einzubringen. Diese und weitere Inputs aus den Regionalveranstaltungen werden nun analysiert und entsprechende Rückschlüsse daraus gezogen. Noch im heurigen Jahr wird das Gesetz beschlossen – Inkrafttreten wird es generell am 1.1.2022. „Das Burgenland nimmt mit dem modernsten Fischereigesetz Österreichs einmal mehr eine Vorreiterrolle ein“, so Schneemann abschließend.
Quelle: Land Burgenland