vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 04, 2024
Kulturressort des Landes Steiermark unterstützt mit 300.000 Euro.
Graz (4. Jänner 2024).- Das Land Steiermark hat ein neues Förderungsprogramm zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern in der Steiermark aufgelegt. Unterstützt wird die Renovierung, Restaurierung und Revitalisierung von Kapellen, Bildstöcken, Feldkreuzen, Pest- und Grenzsäulen sowie anderer derartiger Denkmäler. Insgesamt stehen dafür 300.000 Euro zur Verfügung – maximal 5.000 Euro pro eingereichtem Projekt.
In jeder steirischen Gemeinde stehen solche Zeugnisse der gelebten Erinnerungskultur – darunter auch rund 1.400 denkmalgeschützte. Ob weltlich oder religiös orientiert, diese Denkmäler sind unübersehbare Symbole des Erinnerns. Sie gilt es auch für kommende Generationen zu erhalten.
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Die vielen eindrucksvollen Denkmäler in unserem Land sind Zeichen der Erinnerung und Ausdruck der tiefen Verbundenheit zu unserer Heimat – der Steiermark. Ich danke allen, die sich mit viel Einsatz, Hingabe und Engagement für die Erhaltung der Denkmäler in der Steiermark stark machen. Dafür werden unzählige, meistens ehrenamtliche Stunden investiert. Mit dem Förderungsprogramm zur Erhaltung von steirischen Kleindenkmälern wollen wir Sie unterstützen und so gemeinsam wertvolle Erinnerungen und Andenken bewahren."
Das Förderungsprogramm im DetailDas Kulturressort des Landes Steiermark unterstützt die Renovierung, Restaurierung und Revitalisierung von Flur- und Kleindenkmälern in der Steiermark durch substanzerhaltende Maßnahmen nach den Standards der Baudenkmalpflege. Das Förderungsprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Institutionen bzw. Körperschaften. Einreichungen sind über das Kulturportal ab sofort bis zum 20. April 2024 möglich. Der Umsetzungszeitraum für die genehmigten Projekte erstreckt sich von 1. August 2024 bis längstens 30. September 2025. Insgesamt stehen 300.000 Euro für das Förderungsprogramm zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern in der Steiermark zur Verfügung. Pro Förderungswerberin bzw. Förderungswerber sind es maximal 5.000 Euro.
Im Jahr 2022 wurde ein erstes derartiges Förderungsprogramm aufgelegt. Es war ursprünglich mit 150.000 Euro dotiert. Ob des großen Interesses im ganzen Land wurde die Summe letztlich auf über 750.000 Euro aufgestockt. Damit konnte die Renovierung, Restaurierung und Revitalisierung von rund 200 steirischen Kleindenkmälern unterstützt werden.
Quelle: Land Steiermark