vonRedaktion International
DEZEMBER 20, 2020
Landesregierung beschließt per Verordnung Zimmergrenze für bewilligungspflichtige Hotels in der Stadt Salzburg
(LK) Ab 1. Jänner 2021 wird die Verordnung der Landesregierung zur Festlegung der Zimmer und Bettenanzahl bei Beherbergungsgroßbetrieben in der Landeshauptstadt in Geltung sein. Die Stadt hat die Verordnung durch einen einstimmigen Beschluss im Gemeinderat beantragt. Die Landesregierung hat nach Ablauf der Begutachtung die Verordnung erlassen. Die Stadt nutzt damit diese neuen Möglichkeiten des Raumordnungsgesetzes des Landes.
„Dieser Schritt ist gerade jetzt wichtig, denn in der Corona-Krise wird es noch klarer und der Trend verstärkt sich: Der Druck auf die Immobilien durch internationale Investoren wird immer größer und wir brauchen kein Wachstum mehr im städtischen Hotelbettenbereich“ sagt Landesrat Josef Schwaiger und ergänzt: „Die Landeshauptstadt hat die Zimmergrenze für bewilligungspflichtige Hotels gesenkt und dafür die neuen Möglichkeiten des Raumordnungsgesetzes des Landes genutzt. Die Herabsetzung der Grenzwerte ist vor allem auch ein Beitrag zu leistbarem Wohnen.“
Bewilligungspflicht ab 60 Zimmer
Konkret wurde in der Stadt Salzburg die Grenze, ab wann ein Hotel ein bewilligungspflichtiger Beherbergungsgroßbetrieb ist, von 120 auf 60 Gästezimmer gesenkt. Für bereits bestehende Betriebe mit mehr als 60 Zimmern oder 120 Betten bleibt aber die Möglichkeit, noch um zehn Zimmer (20 Betten) zu erweitern, wenn damit nicht mehr als 120 Zimmer oder 240 Betten entstehen.
Schwaiger: „Neues Werkzeug ist weiterer Meilenstein in der Raumordnung.“
Landesrat Josef Schwaiger geht davon aus, „dass auch andere Gemeinden mit starker und schneller touristischer Entwicklung von diesem Werkzeug zur touristischen Steuerung bei Bedarf Gebrauch machen. Meine Herangehensweise in der Raumordnung ist es, mit den Gemeinden partnerschaftlich und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Klar ist aber auch, dass mit dieser Verordnung - neben den restriktiven Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes und der neuen Kennzeichnungspflicht bei Appartementhotels - ein weiterer Meilenstein im Bereich der Raumordnung gesetzt wurde“, so Schwaiger.
Unterkofler: „Herabsetzung ist Beitrag zu leistbarem Wohnen.“
„Mit dieser gesetzlichen Änderung holen wir uns die Handlungshoheit, die wir zuletzt nicht hatten, endlich wieder zurück. Nun wird der Genehmigungsprozess im Sinne der Raumordnungsziele und des Räumlichen Entwicklungskonzepts wieder besser steuerbar. Das ist gerade an den Stellen notwendig, an denen Hotelnutzungen mit Wohnnutzungen konkurrieren. Die Herabsetzung der Grenzwerte ist damit auch ein Beitrag zu leistbarem Wohnen“, so die für die Stadtplanung ressortzuständige Bürgermeister-Stellvertreterin Barbara Unterkofler.
Quelle: Land Salzburg