vonRedaktion Salzburg
JUNI 01, 2024
Erwerb, Besitz und Konsum unter 18 Jahren nicht mehr erlaubt / Maßnahme für Jugendschutz
(LK) Ab dem morgigen 1. Juni tritt eine bedeutende Änderung des Salzburger Jugendgesetzes in Kraft: Der Erwerb, Besitz und die Weitergabe von Nikotinbeuteln wird Jugendlichen unter 18 Jahren nicht mehr erlaubt sein. Darüber hinaus dürfen sie dieser Altersgruppe auch nicht angeboten, weitergegeben und überlassen werden.
Ab dem morgigen 1. Juni ist der Erwerb, der Besitz und die Weitergabe von Nikotinbeuteln für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Symbolbild
Nach dem Beschluss der Gesetzesänderung im Salzburger Landtag musste noch das grüne Licht auf Bundesebene eingeholt werden. Ab dem morgigen 1. Juni kann die wichtige Jugendschutzmaßnahme nun in Salzburg in Kraft treten.
Svazek: „Salzburg geht im Jugendschutz voran“
Landeshauptmann-Stellvertreterin betont anlässlich des Inkrafttretens des Verbots: „Wir schließen mit diesem Schritt in Salzburg eine Gesetzeslücke, da Nikotinbeutel als tabakfreie Produkte nicht unter das Tabakverbot für Jugendliche fielen. Die stark nikotinhaltigen Säckchen sind jedoch ebenfalls gesundheitsgefährdend und können zur Abhängigkeit führen - ein bedeutender Grund, hier zum Wohl der Gesundheit von Jugendlichen entsprechend zu agieren.“
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Quelle: Land Salzburg