vonRedaktion International
NOVEMBER 09, 2022
Verbessertes Fördersystem und praxisnahe Rahmenbedingungen
(LK) Bei der morgigen Sitzung des Salzburger Landtags wird das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz eingebracht. Wird es beschlossen, so gibt es unter anderem ein einheitliches Fördersystem, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen sowie fünf Millionen Euro zusätzlich für den laufenden Betrieb der Einrichtungen.
„Mit dieser Novelle des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes wird neben dem pädagogischen Qualitätsanspruch auch die Finanzierung für den zukünftigen Ausbau nachhaltig sichergestellt“, so Landesrätin Andrea Klambauer, die darauf hinweist, dass davon alle profitieren: Kinder, Eltern, Personal und die Träger der Einrichtungen.
Die wichtigsten Punkte der Novelle
Personal wird entlastet
Die Pädagogen und Pädagogen werden durch die Änderungen des Gesetzes spürbar entlastet. So gibt es zur Sicherstellung der Bildung im Kindergarten mehr Vorbereitungszeit für gruppenführende Pädagogen – sie wird um eine Stunde auf sieben erhöht. Und für die Leitung einer viergruppigen Einrichtung sind ab dem kommenden Jahr zehn anstatt bisher sechs Stunden für Teamgespräche, Elternarbeit oder Verwaltungstätigkeiten vorgesehen.
Kinder und Eltern profitieren
„Jede Verbesserung der Rahmenbedingungen für das pädagogische Personal kommt direkt bei den Kindern an“, ist sich Klambauer sicher. Zudem werden die Eltern in Zukunft auch über die Höhe der Landesförderung für die Betreuungsplätze informiert. „Das macht das Ganze transparenter und nachvollziehbar“, so die Landesrätin.
Klambauer: „Mehr Sicherheit und Flexibilität für Träger.“
Die Novellierung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes bringt für die Rechsträger laut Klambauer vor allem auch „Sicherheit und Flexibilität“. Dazu tragen nicht nur die zusätzlichen fünf Millionen Euro bei, sondern auch das einheitliche Fördersystem und die Randzeiten-Regelung. Dadurch gibt es auch eine Verwaltungsvereinfachung und mehr Planungssicherheit, heißt es.
Absicherung der privaten Einrichtungen
Über eine weitere Errungenschaft des adaptierten Gesetzes wurde bereits vergangene Woche berichtet. Das Land Salzburg stockt die Sonderförderung für private Betreiber von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen auf. Ab 1. Jänner 2023 sollen 1,074 Millionen Euro dafür zur Verfügung stehen. Erstmals beteiligt sich auch die Stadt Salzburg mit einer Zuwendung in diesem Bereich. Rund 3.900 Kinder werden im Bundesland privat betreut.
Quelle: Land Salzburg