vonOTS
NOVEMBER 06, 2021
Innsbruck (OTS) - Während der Corona-Pandemie hat sich die psychische Gesundheit vieler Studierender verschlechtert. Um Betroffene bestmöglich zu unterstützen hat die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck im September einen Zuschusstopf für professionelle psychologische Hilfe etabliert, der jetzt um klinisch-psychologische Behandlungen erweitert wurde.
„Jegliche Form der Behandlung psychischer Krankheiten wird bezuschusst“, betonen Daniel Müller, Vorsitzender, und Lukas Schobesberger, 1. Stellvertreter der ÖH Innsbruck. Sie stellen klar, dass sowohl Studierende in Psychotherapie als auch in klinisch-psychologischer Behandlung die Möglichkeit auf € 250,-Zuschuss durch die ÖH Innsbruck haben.
„Als klinische Psycholog_innen ist es eines unserer Hauptanliegen Menschen mit psychischen Erkrankungen bestmöglich zu unterstützen“, erklärt Mag.a Dr.in Daniela Renn, Leiterin der Landesgruppe Tirol des Berufsverbandes Österreichischer Psycholog_innen (BÖP Tirol). „Wir freuen uns sehr über die Kooperation mit der ÖH Innsbruck und über die Möglichkeit als klinische Psycholog_innen betroffenen Studierenden künftig helfen zu können.“
Großer Bedarf nach Unterstützung
Der im September gestartete Zuschusstopf der ÖH Innsbruck verzeichnet große Nachfrage. Nach knapp zwei Monaten sind über 80 Anträge eingegangen und bereits € 20.000,- des € 25.000,- schweren Zuschusstopfes wurden an Studierende ausbezahlt. „Studierende finanziell zu entlasten, die unter psychischen Erkrankungen leiden, ist deshalb unerlässlich, weil Studierende typischerweise finanziell schwächer gestellt sind als der Großteil der Gesellschaft. Der Bedarf unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung seitens der ÖH Innsbruck ist.“, stellt Daniel Müller fest. Lukas Schobesberger ergänzt: „Einerseits freut es mich, dass der Zuschuss so gut genutzt wird, andererseits stimmt es mich traurig, wie vielen Studierenden unter psychischen Erkrankungen leiden“. Die ÖH Innsbruck fordert weiterhin volle Kostenübernahme von Behandlungen psychischer Erkrankungen von den Krankenkassen und sieht die Politik in der Pflicht die Weichen dafür zu stellen.
Quelle: OTS