vonOTS
NOVEMBER 23, 2020
Tierschutzvolksbegehren fordert sofortiges Export-Verbot nach deutschem Vorbild, Schicksal der Kuh „Erika“ zeigt ganzes Ausmaß eines kaputten Systems
Wien (OTS) - Vor kurzem hat das Verwaltungsgericht Köln einen Transport mit 132 trächtigen Kühen nach Marokko verboten, da eine tierschutzkonforme Behandlung der Tiere am Bestimmungsort nicht gewährleistet sei. Damit orientiert sich das Gericht an der Europäischen Rechtsprechung. Der von der NGO Animals Angels dokumentierte Fall der deutschen Kuh „Erika“ zeigt, dass dies leider nur allzu zutreffend ist. Schwer verletzt wurde die aus Niedersachsen stammende Kuh in den Tod gequält, der durch eine Schächtung ohne Betäubung erfolgte. Bei uns ist dies verboten, in Ländern wie Marokko gängige Praxis.
Zigtausende „ausrangierte“ Milchkühe werden jährlich von Österreich, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland aus in Länder des Nahen Ostens und nach Nordafrika transportiert. Schon der Transport über tausende Kilometer hinweg findet viel zu oft unter Bedingungen statt, die klar den EU-Gesetzen und nationalen Bestimmungen widersprechen. Sobald die Tiere die EU-Außengrenze überschritten haben, gibt es aber überhaupt keine Kontrolle mehr und die Tiere sind schutzlos ausgeliefert. Das Tierschutzvolksbegehren erhebt daher die Forderung eines Exportverbots:
„Wir dürfen nicht zulassen, dass österreichische Tiere in stundenlangen Tiertransporten misshandelt werden. Und schon gar nicht dürfen wir erlauben, dass sie am Bestimmungsort regelrecht in den Tod gequält werden. Tiere sind fühlende Wesen und wir tragen eine Verantwortung für sie - von der Geburt bis zu ihrem Lebensende. Auch landwirtschaftlich genutzte Tiere haben sich ein Leben frei von Angst und Schmerzen verdient, so ist es bei uns auch im Verfassungsrang verankert. Es wird Zeit, dass Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Blockade aufgibt und gemeinsam mit Tierschutzminister Rudi Anschober endlich sicherstellt, dass keine Tiere mehr in Drittstaaten exportiert werden, wo die Einhaltung der Standards nicht gewährleistet ist. Und zwar nicht irgendwann, sondern sofort. Das ist eine Frage der Menschlichkeit“ so Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens.
Das Volksbegehren findet in 8 Wochen, von 18. bis 25. Januar 2021 in Österreich statt. Ein Verbot der tierquälerischen Exporte in Drittstaaten, in denen die Einhaltung von Tierschutzstandards nicht sichergestellt ist, stellt dabei eine wesentliche Forderung dar.
Quelle: OTS