vonRedaktion International
FEBRUAR 29, 2024
Unterschiedliche Möglichkeiten zur Beantragung
Am 14. April stehen in Innsbruck mit der Gemeinderatswahl und der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters zwei Wahlen im Kalender. Im Normalfall findet die Stimmabgabe zwischen 7.30 und 16.00 Uhr in einem der 43 Wahllokale statt. All jene, die am Wahltag allerdings verhindert sind, vor der zuständigen Wahlbehörde ihre Stimme abzugeben – etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland – haben die Möglichkeit via Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlkarten können auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden.
Beantragung einer Wahlkarte
Ab sofort kann die Ausstellung einer Wahlkarte online auf www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Dazu ist entweder die ID Austria, eine Passnummer, ein Lichtbildausweis oder die Eingabe des persönlichen Antragcodes (wird per Post übermittelt) erforderlich. Weiters ist eine Antragstellung per Post möglich. Ab 18. März erhalten alle Wahlberechtigten einen persönlich adressierten Informationsfolder, der auch eine vorfrankierte Anforderungskarte zur Bestellung einer Wahlkarte enthält.
Wer die Wahlkarte persönlich beantragen möchte, hat ab 18. März die Möglichkeit dazu. Das Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses (Zimmer 6.102) ist barrierefrei erreichbar und hat an Werktagen von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am 12. April ist das Wahlkartenbüro bis 14.00 Uhr geöffnet. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarten ist nicht möglich.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge und Online-Anträge ist der 09. April, 24:00 Uhr (bei der Behörde einlangend). Mündlich bzw. persönlich im Wahlkartenbüro können Anträge bis zum 12. April, 14:00 Uhr gestellt werden.
Ausstellung der Wahlkarte
Aufgrund gesetzlicher Fristen ist eine persönliche Ausgabe der Wahlkarte bzw. die Zustellung der Wahlkarte voraussichtlich ab 28. März möglich. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die amtlichen Stimmzettel gedruckt. Nach dem Ausfüllen der Wahlkarte muss sie bei der Wahlbehörde abgegeben bzw. an diese retourniert werden.
MMag.a Astrid Hofer, Amtsvorständin Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung appelliert an eine rechtzeitige Beantragung und Retournierung: „Die ausgefüllte Wahlkarte kann persönlich im Wahlkartenbüro abgegeben oder per Post übermittelt werden und muss spätestens am 12. April bei der Wahlbehörde einlangen. Dabei ist unbedingt der Postweg einzukalkulieren. Neben der Briefwahl gibt es auch die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jenem Wahlsprengel abzugeben, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist.“ (DG)
Quelle: Stadt Innsbruck