vonRedaktion International
JÄNNER 19, 2023
Erste öffentliche Sitzung nach Gesetzesnovelle
Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen hat heute, Mittwoch, im Wiener Rathaus getagt. Es war dies die erste Sitzung nach der Reform des Wiener Petitionsrechts, die im Oktober 2022 im Wiener Landtag beschlossen wurde und am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Mit der Novelle sind die Sitzungen des Petitionsausschusses öffentlich, werden aufgezeichnet und sind auf der Wiener Petitionsplattform sofern verfügbar als Video abrufbar. Auf der Tagesordnung stand eine Petition.
Petition „Begegnungszone Wallensteinstraße“
Petitionswerber Otto Mittmannsgruber erschien in Begleitung vor dem Ausschuss und erläuterte sein Anliegen persönlich: Laut seiner Aussage sei die Wallensteinstraße einer der Hitzepole in Wien und – obwohl als einer der Hauptradwegeverbindungen der Stadt geplant – Radfahrende würden die Straße meiden, weil sie „zu gefährlich“ sei. Ebenso würden Fußgänger*innen dem Verkehrslärm und den Abgasen in die Nebengasse ausweichen. Die Folge sei das „Sterben der Einkaufsstraße Wallensteinstraße“ durch die Abwanderung vieler Geschäfte. Bereits 2017 habe Bezirksvorsteher Hannes Derfler den Umbau der Wallensteinstraße in eine „Flaniermeile“ mit dem Argument abgelehnt, er müsse den Handel in der Straße schützen. Die Leerstände von Geschäftslokalen seien trotzdem angewachsen. In der Stellungnahme des Bezirksvorstehers zur eingebrachten Petition sei das Ansinnen nach Errichtung einer Begegnungszone abgelehnt worden, konkrete Nachteile für das Grätzl seien in der Begründung aber nicht aufgeführt worden, sagte der Petitionswerber. Nach seiner Meinung müssten die Auswirkungen einer Begegnungszone ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien beurteilt werden. So würde eine Temporeduktion des Individualverkehrs auf 20 km/h zu einer längeren Aufenthaltsdauer der Menschen und damit zu mehr Umsatz in den Geschäften führen – „das ist in Wien mehrfach belegt“. Nach seiner Ansicht gehe es nicht nur um die Wallensteinstraße allein, sondern um gesamten Zentralraum des 20. Bezirk. Da die Brigittenau über kein gewachsenes Bezirkszentrum verfüge, könne die Umwandlung der Wallensteinstraße zu einer Begegnungszone dafür sorgen, dass die einzelnen Bezirksteile miteinander verbunden werden. Zum Autoverkehr: Der 20. Bezirk zähle den drei Bezirken Österreichs mit der geringsten Anzahl von Privat-Pkws pro volljährige Wiener*innen. Die Wallensteinstraße werde also vermutlich in erster Linie als Durchzugsverbindung für Pkw genutzt.
Die Begleiterin des Petitionswerbers nannte als gelungenes Beispiel für Veränderung den Wallensteinplatz. Dieser habe sich nach seiner Neugestaltung zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität entwickelt, „wo im Sommer Familien sogar eine Decke auf dem Betonboden ausbreiten und sich niederlassen“. Eine „unmögliche Situation“ sei es, dass es auf der ganzen Wallensteinstraße keinerlei Schatten gebe, was besonders Bewohner*innen eines in der Nähe liegenden Altersheims auf deren täglichen Wegen während des Sommer zu schaffen mache.
Zur Unterstützung seines Anliegens brachte der Petitionswerber während der Sitzung weitere 200 Unterstützungserklärungen ein. Abschließend appellierten beide an die Mitglieder des Petitionsausschusses, die Wallensteinstraße mittels Verkehrsberuhigung lebenswerter zu gestalten, „denn das ist die einzige Chance, um die Wallensteinstraße zu retten“.
Sitzung als Stream verfügbar
Eine Aufzeichnung der heutigen Sitzung steht demnächst online unter www.petitionen.wien.gv.at in einer Mediathek zur Verfügung. Die Beratungen des Gremiums erfolgen in der nächsten Sitzung des Ausschusses Ende Jänner. Die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses findet voraussichtlich am 6. März 2023 statt.
Petitionsausschuss seit 2013
Der Petitionsausschuss besteht seit 2013. Er setzt sich aus Gemeinderät*innen aller im Wiener Gemeinderat vertretenen Fraktionen zusammen. Wiener*innen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, haben unabhängig von ihrer Staatsbürger*innenschaft die Möglichkeit, ihre Anliegen an den Petitionsausschuss heranzutragen. Diese werden ab 500 Unterstützer*innen im Ausschuss behandelt. Alle bisher eingebrachten Petitionen sind unter www.petitionen.wien.gv.at abrufbar. Dort können auch online Petitionen (digitale Handysignatur bzw. ID Austria oder Bürgerkarte nötig) eingebracht werden. (Schluss)
Quelle: Stadt Wien