vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 20, 2022
SozialreferentInnen einigen sich auf einheitliche Vorgehensweise zur Auszahlung der Bundeszuschüsse
Wien (VLK) – Bei der SozialreferentInnenkonferenz am vergangenen Freitag (16. September) in Wien ist es gelungen, dass sich die Länder gemeinsam mit dem Bund auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Umsetzung des Entgeltzweckzuschusses für die Pflegekräfte verständigten. „Es war mir sehr wichtig, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung finden, wie wir den Pflegekräften noch heuer die dringend notwendige finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen ausbezahlen können“, sagt Landesrätin Katharina Wiesflecker.
Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Jahre 2022 und 2023 in der Höhe von jeweils 285 Millionen Euro werden nach Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt. „Für Vorarlberg stehen ca. 12 Millionen Euro zur Verfügung, 2022 wird es spätestens im Dezember eine Einmalzahlung geben“, so Wiesflecker. Dabei bekommen alle Berufsgruppen österreichweit denselben Betrag in Form eines monatlichen Bonus ausbezahlt.
„Diese Anerkennung für die Pflegekräfte ist dringend notwendig als Zeichen der Wertschätzung und zur Attraktivierung des Berufes“, freut sich die Soziallandesrätin über die Einigung. Der Bonus wird von den Arbeitgebern an die Beschäftigten ausbezahlt, im Anschluss können diese mit den Ländern abrechnen, der Bund erstattet dann den Ländern wiederum die Bonuszahlungen zurück. Für das Jahr 2023 soll eine Auszahlung des Jahresbetrages in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
Weitere Themen der SozialreferentInnenkonferenz waren Maßnahmen gegen die Teuerung, Beratungen über die Einrichtung eines Integrationsfonds und zur Persönlichen Assistenz. „In einer konstruktiven Atmosphäre haben wir über parteipolitische Grenzen hinweg sozialpolitisch wichtige Themen gemeinsam besprochen und Lösungen gefunden“, so Katharina Wiesflecker abschließend.
Quelle: Land Vorarlberg