vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 14, 2023
Gesetzesänderung bildet die Grundlage für die Umsetzung der dringend notwendigen Maßnahmen
(LK) Die Landesregierung hat Ende 2022 den Ergebnisbericht der Pflegeplattform II präsentiert. Zur Umsetzung für viele darin enthaltenen Maßnahmen an den Salzburger Landeskliniken (SALK) braucht es neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Genau diese werden am kommenden Mittwoch im Landtag beschlossen.
„Viele Maßnahmen der Pflegeplattform I wurden schon umgesetzt, insbesondere Gehaltspakete und die Verdoppelung der Ausbildungsplätze. Mit der Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen können wir wichtige Maßnahmen der Pflegeplattform II umsetzen. Die ersten Schritte betreffen insbesondere Anliegen des Zentralbetriebsrates der SALK. Dazu zählen zum Beispiel die geforderte Erhöhung der Rufbereitschaftsentschädigung und Nachtdienstpauschale. Das ist eine direkt spürbare Verbesserung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SALK“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl im Blick auf die Landtagssitzung am Mittwoch.
Zentralbetriebsräte: „Wichtiger Schritt zur Entlastung.“
Die Zentralbetriebsräte der SALK freuen sich über die Umsetzungen aus der Pflegeplattform II. „Viele Maßnahmen sind schon in Arbeit und die nun gesetzlich beschlossen sind nun ein wichtiger Schritt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten, dem Dienstplan mehr Stabilität zu verleihen und den Beruf in weiterer Folge auch attraktiver zu machen“, betonen Markus Pitterka und Alexander Stampfer.
Stöckl: „Verbesserungen für Schicht- und Wechseldienste.“
Eine weitere Verbesserung, die durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich wird, ist die Ausweitung der Erschwernisabgeltung auf die kurzfristige Übernahme eines Schicht- oder Wechseldiensten. „Diese spürbaren Verbesserungen sind eine weitere Anerkennung der wichtigen Arbeit des Pflegepersonals. Dafür und für weitere Maßnahmen schaffen wir am Mittwoch die notwendige gesetzliche Grundlage“, so Stöckl.
Die wichtigsten Maßnahmen der gesetzlichen Regelung
Quelle: Land Salzburg