Salzburg-Stadt: Planungsausschuss - Grünes Licht für Projekte „Fellnerhalle“, Hotelturm beim Bahnhof und Wohnbau Fürbergstraße

vonRedaktion International
SEPTEMBER 04, 2020

Stadt Salzburg

Erstmals diskutiert wurde der Bebauungsplan der Grundstufe zum Wohnbauprojekt Paracelsusstraße 30 – bislang Feller Tennishalle – vor der Sommerpause. Nach Klubberatungen fiel nun im Planungsausschuss am 3.9.2020 der Beschluss einstimmig laut Amtsvorschlag.

  • 58 Wohnungen anstelle Fellerhalle

Geplant ist ein Projekt mit insgesamt 58 Wohnungen und Tiefgarage. Die unteren Geschoße sollen U-förmig, die oberen Bereiche L-förmig angelegt werden, mit abgestuften Höhen zwischen drei und teilweise sechs Geschoßen. Der Vorbereich zur Paracelsusstraße soll erweitert und begrünt werden, im grüngestalteten Innenhof sind neue Baumpflanzungen vorgesehen.

Mit dem Bebauungsplan wird die GFZ auf 1,7 erhöht; das zusätzliche Bebauungspotential beträgt somit rund 2.000 m2, wovon 75 Prozent (rund 1.500 m2) für den geförderten Mietwohnbau sicherzustellen sind. Für die Hälfte der geförderten Wohnungen liegt das Vergaberecht bei der Stadt Salzburg. Sowohl diese Regelungen als auch die verpflichtende Erstellung eines Mobilitätskonzepts werden in einem Raumordnungsvertrag zwischen Stadt und Bauherrn festgeschrieben.

  • Geändertes Grünraumkonzept bei Hotel am Bahnhof

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde der Bebauungsplan der Aufbaustufe für ein Hotel an der Fanny-von-Lehnert-Straße 8. Hier kommt es aus zivilrechtlichen Gründen zu einer erforderlichen Änderung im Grünraumkonzept. Anstelle der geplanten Begrünung der Feuerwand wird nun der nördliche Grundstücksteil sickerfähig mit einer Wiese sowie Gräsern und Büschen in Pflanztrögen begrünt.

  • Wohnbauprojekt Fürbergstraße

Ebenfalls ohne Gegenstimmen beschlossen: die Änderung des Flächenwidmungsplans und der Bebauungsplan der Grundstufe für ein Wohnbauprojekt im Bereich Fürbergstraße/Anton-Graf-Straße. Hier plant ein gemeinnütziger Bauträger die Errichtung von insgesamt 155 Wohneinheiten, davon 75 Prozent (115 Wohnungen) als geförderte Mietwohnungen. Die Nutzung sieht einen Mix von Miet- und geförderten Mietwohnungen, betreutem Wohnen und Wohnnutzung im Rahmen zweier Sozialinstitutionen vor. Die Stadt Salzburg erhält das Vergaberecht für insgesamt 58 Wohnungen. Zwischen Stadtgemeinde und Bauträger besteht ein Raumordnungsvertrag.

Das Planungsgebiet (knapp 10.500 m2) wird von bisher „Bauland-Gewerbegebiet“ in die neue Kategorie „Bauland-Förderbarer Wohnbau“ sowie „Grünland-Erholungsgebiet“ (Bereich Biotop Weiherwiesbach am östlichen Rand) umgewidmet.

  • Antrag auf Herabsetzung der Betten- bzw. Zimmerzahl in Beherbergungsbetrieben

Mit einer Änderung im Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 hat die Landesregierung im Juli 2020 die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, die Zahl der zulässigen Gästezimmer bzw. Gästebetten für Gastgewerbebetriebe herabzusetzen. Der Schwellenwert zum Beherbergungsgroßbetrieb ist nun mit 60 (bislang 120) Zimmern bzw. 120 (bislang 240) Gästebetten festgelegt. Ab diesen Grenzen ist gemäß ROG eine eigene Baulandkategorie und somit eine Änderung des Flächenwidmungsplans erforderlich.
Die Herabsetzung erfolgt durch Verordnung der Landesregierung auf Antrag der Gemeinde; der endgültige Beschluss für den Antrag an die Landesregierung fällt im Gemeinderat.

  • Außerdem auf der Tagesordnung und einstimmig beschlossen: Ressortverfügungen im 2. Quartal 2020 in Höhe von 2.250 Euro.

Quelle: Stadt Salzburg

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