Innsbruck: Planungssicherheit mit Doppelbudget

vonRedaktion International
DEZEMBER 30, 2021

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Der Innsbrucker Stadtetat für die Jahre 2022 und 2023 steht. Investitionen und laufende Ausgaben wurden sparsam geplant. Großprojekte gibt es wenige.

Die Leitlinien eines kommunalen Haushaltes bestimmen die künftige Entwicklung. Für die Jahre 2022 und 2023 gibt es in Tirols Landeshauptstadt ein „Doppelbudget“. In Zeiten der Unsicherheit aufgrund der Pandemie gibt es damit unter anderem ein „Mehr“ an Planungssicherheit, auch wenn Einschätzungen für die Zukunft aktuell schwer zu treffen sind. Wie wird sich die Wirtschaft entwickeln? Ist ein gesellschaftliches Leben auf dem Vor-Corona-Niveau möglich? Alles Fragen, die heute nur schwer zu beantworten sind.

Im Zuge der Budgeterstellung lag die Herausforderung darin, Projekte und Maßnahmen zu definieren, die in den kommenden beiden Jahren überparteilich mitgetragen werden können. Nach der Unterbrechung der Sitzung zum Budgetgemeinderat am 9. Dezember fand sich am 16. Dezember 2021 eine breite Mehrheit für die Voranschläge der Jahre 2022 und 2023.

Herkulesaufgabe Stadtbudget

Öffentliche Haushalte zeichnen je nach Verteilung der finanziellen Ressourcen, der Notwendigkeiten und Verpflichtungen der Kommune und die frei zur Verfügung stehenden Mittel für mehrjährige Investitionen die
Richtung für das folgende Jahr oder auch bei Doppelbudgets für zwei Jahre vor. Die MitarbeiterInnen der Finanzabteilung sorgen mit ihrer Expertise dafür, dass die im Stadtrecht und in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) festgelegten Bestimmungen umgesetzt werden.

„Generell sind damit alle erwartbaren Einnahmen und Ausgaben für die Folgeperiode umfasst, das bedeutet, es wird aufgezeigt, wie viele finanzielle Mittel zum Erfüllen der Aufgaben der Stadt im jeweiligen Finanzjahr nötig sind, und wie diese Mittel bedeckt werden“, erläutert Finanzdirektor Mag. Martin Rupprechter. Bürgermeister und Finanzreferent Georg Willi ergänzt: „Das öffentliche Haushalten und Wirtschaften muss fair zwischen den Generationen verteilt sein. Die Schulden und fremdfinanzierten Ausgaben von heute sind die Belastungen der zukünftigen Generationen und daher nur im Zusammenhang mit der langfristigen Versorgungssicherheit tolerierbar.“

Dem geltenden Innsbrucker Stadtrecht folgend hat der Bürgermeister dem Gemeinderat spätestens bis zum 15. November den Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr vorzulegen. Bevor er dem Gemeinderat vorgelegt wird, ist der Entwurf zwei Wochen im Stadtmagistrat zur allgemeinen Einsicht aufzulegen, um den GemeindebewohnerInnen zu ermöglichen, gegen den Entwurf beim Stadtmagistrat schriftlich Einwendungen zu erheben. Dem Terminplan folgend sind die Vorbereitungen für den Voranschlag oder einfach „Budget“ zumeist schon im Frühsommer eines Jahres für das folgende Jahr zu starten. Die einzuholenden Daten, Prognosen und Berechnungen für das Folgejahr sind entsprechend aufzubereiten, zu prüfen und bis zur Budgetauflage nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit anzupassen, um die Liquidität der Stadt sicherzustellen.

Quelle: Stadt Innsbruck

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