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DEZEMBER 04, 2024
Bad Oeynhausen (ots) -
(AB) In den Fokus der Polizei geriet am vergangenen Freitag ein Planwagen. Bei der Kontrolle stellten Beamte des Verkehrsdienstes erhebliche Mängel sowie nicht erfüllte Auflagen fest.
Der mit Fahrgästen besetzte Anhänger wurde in den Nachmittagsstunden von einem Traktor zunächst über die Mindener Straße in Richtung A2 gezogen und fiel den Beamten auf, als er nach links in die Dehmer Straße abbog. Auf Höhe des Klärwerkes stoppte die Streifenwagenbesatzung gegen 14.30 Uhr das mit 21 alkoholisierten Personen besetzte Gefährt und unterzog es einer Kontrolle.
Dabei stellte sich heraus, dass der verantwortliche Fahrer zum einen nicht die erforderliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde für eine solche Planwagenfahrt vorweisen konnte und ebenfalls nicht die hierfür benötigte Fahrerlaubnis der Klasse CE.
Im weiteren Verlauf protokollierten die Beamten zudem das Fehlen von vorgeschrieben Ausstattungsgegenständen, wie Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Material fest.
Bei der technischen Kontrolle zeigten die Bremsen des Anhängers keine Funktion, so dass sich die Beamten entschlossen, die Kombination einem technischen Überwachungsverein vorzuführen. Weil dieser mehrere erhebliche Mängel feststellte, wurde die Weiterfahrt untersagt und der Anhänger außer Betrieb gesetzt.
Ein entsprechendes Strafverfahren gegen den 84-jährigen Fahrer aus Hüllhorst sowie die Halterin von Anhänger und Traktor wurde eingeleitet.
Die 21 Mitfahrenden mussten ihren Weg zu Fuß weiter bestreiten.
Wer eine Planwagenfahrt anbieten und durchführen möchte, muss außer der entsprechenden Fahrerlaubnis einige Genehmigungen einholen. Es ist also ratsam, sich ausführlich zu erkundigen, bevor man eine Zugkombination für solche Zwecke in Betrieb nimmt.
Quelle: Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell