vonRedaktion International
MAI 02, 2022
"Heute kommt für alle das große Zittern", schrieb die Kleine Zeitung vor fast 50 Jahren am 15. November 1972 als Titel über die Story, die ganz Graz bewegte - denn an diesem verregneten Novembertag wurde in der Innenstadt die Fußgängerzone eingeführt. Diese hat sich aber, entgegen der Befürchtungen, als wahrer Segen für die Innenstadt erwiesen.
Um die Sicherheit und Ruhe der Fußgängerzonen weiterhin zu gewährleisten und zu verbessern, werden mit 09.05.2022 im Bereich Sporgasse und Hofgasse die dortigen Polleranlagen in Betrieb genommen. Ab dann ist eine Zufahrt nur mehr durch berechtigte Fahrzeuge möglich, dies wird durch ein Kennzeichenerkennungssystem sichergestellt.
Die allgemeine Ladetätigkeit bleibt unverändert von 05:00-10:00 Uhr möglich. Die Poller sind zwar hochgefahren, öffnen aber zu diesen Zeiten automatisch.
Sie müssen zu Ihren Privatparkplätzen zufahren oder Ladetätigkeiten sind unbedingt außerhalb der obigen Zeiten nötig?
Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach §45 StVO. Wenden Sie sich bitte an das Straßenamt (Europaplatz 20, 8020 Graz, strassenamt@stadt.graz.at, +43 316 872 3605), oder stellen Sie einen Antrag gleich direkt online.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich bzw. zumindest zwei Wochen vor dem geplanten Termin!
Quelle: Stadt Graz