Salzburg: Prüfbericht zur Salzburger Flughafen GmbH liegt vor

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 29, 2021

Salzburg

Landesrechnungshof stellte zum Teil Verbesserungsbedarf fest

(LK) Der Salzburger Landesrechnungshof (LRH) prüfte im Auftrag des FPÖ-Landtagsklubs eine Beteiligung des Landes Salzburg, nämlich die Salzburger Flughafen GmbH. Im Fokus der Prüfung sollte laut Prüfauftrag dabei nicht nur eine allgemeine Beurteilung der Gebarung der Jahre 2015 bis 2019 stehen, sondern es sollten auch von der Salzburger Flughafen GmbH (kurz SFG) geschlossene Verträge mit Fluggesellschaften sowie die Einhaltung der Bestimmungen des GmbH-Gesetzes insbesondere jene über die genehmigungspflichtigen Geschäfte geprüft werden.

Der LRH erhob, dass die SFG im geprüften Zeitraum eine Vielzahl von Verträgen mit unterschiedlichen Fluggesellschaften abschloss. Im Fokus stand dabei speziell ein Vertragskonvolut, das die Stationierung eines Flugzeuges zum Gegenstand hatte. Die beihilfenrechtliche Beurteilung dieses Vertragskonvolutes in Form eines Gutachtens durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei ergab ein positives Gesamtfazit.

Betriebswirtschaftliche Einschätzungen

Der LRH stellte in seiner Prüfung fest, dass die getroffenen betriebswirtschaftlichen Einschätzungen sowie die dem Business-Plan zugrunde gelegten Parameter (insbesondere Kostenstruktur und Auslastung) aus damaliger Sicht plausibel waren und das positive Gesamtergebnis des Business-Plans für die Vertragslaufzeit plausibel war. Der LRH fordert die Empfehlungen des Gutachtens für zukünftige Verträge umzusetzen sowie die Einführung und Veröffentlichung eines sogenannten Incentive Programmes.

Interne Strukturen und Abläufe

Verbesserungsbedarf ortete der LRH im Bereich der internen Strukturen und Abläufe. Insbesondere sollten teilweise bereits vorhandene Prozesse und Tätigkeiten entsprechend dokumentiert werden, etwa Entscheidungsprozesse oder die Dokumentation der Tätigkeit des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse.

Darstellung von Rücklagen

Darüber hinaus fordert der LRH, dass Satzungsbestimmungen mit der Darstellung von Rücklagen im Jahresabschluss übereinstimmen. Auch weist der Direktor des Landesrechnungshofes, Ludwig F. Hillinger, darauf hin, dass die Bestimmungen des Salzburg Corporate Governance Kodex (kurz SCGK) vollständig einzuhalten sind. Hillinger merkt zum SCGK weiters an, dass der LRH vom Land Salzburg bereits seit dem Jahr 2016 eine Überarbeitung fordert.

Planungsgenauigkeit in den Jahresbudgets

Verbesserungspotential stellte der LRH auch im Hinblick auf die Planungsgenauigkeit in den Jahresbudgets sowie in der Investitionsplanung fest. Hillinger: „Die Basis einer guten Unternehmenssteuerung stellt jedenfalls eine solide Planung dar.“ Insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen der kommenden Jahre empfiehlt der LRH, die im Bericht aufgezeigten Einsparungspotenziale auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang erachtet Hillinger auch die Einhaltung der goldenen Bilanzregel und Überlegung zur Finanzierung als bedeutend.

Quelle: Land Salzburg

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