vonRedaktion International
APRIL 07, 2023
Anfragebeantwortung von Landestatthalterin Schöbi-Fink
Bregenz (VLK) – „Der Ausbau der Kinderbetreuung in Vorarlberg wird weiter kräftig vorangetrieben“, so Landestatthalterin und Bildungsreferentin Barbara Schöbi-Fink. In ihrer Beantwortung einer Landtagsanfrage erläutert sie die vielfältigen Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung im Bereich der Elementarpädagogik in Vorarlberg. Die hohe Qualität auf allen Ebenen der Elementarpädagogik – von der Spielgruppe und Kleinkindgruppe bis zum Kindergarten und zur Schulkindbetreuung – soll damit gewährleistet werden. Der Ausbau der Kinderbetreuung wird zudem durch eine verbesserte Gemeindeförderung und eine Ausbildungsoffensive unterstützt. „Aufgabe des Landes sei es, die bestmögliche Unterstützung zu bieten, um in der frühen Bildung die Weichen für eine chancenreiche Zukunft der Kinder zu stellen“, so Schöbi-Fink weiter.
„Es geht darum, Kinder schon im frühen Alter ganzheitlich zu fördern und für die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Unser Ziel bleibt es auch weiterhin allen Kindern jenen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, den sie benötigen“, so die Bildungsreferentin.
Ein bereits angekündigter Maßnahmenplan befindet sich in der Endabstimmung der Arbeitsgruppe zur Ausbildungsoffensive bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeindeverbandes, der Bildungsdirektion, der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP), der Pädagogischen Hochschule, Schloss Hofen und des Landes. Der Maßnahmenplan beinhaltet die Bereiche der derzeitigen Ausbildungsmöglichkeiten, der aktuellen Personalsituation und Maßnahmen, um mehr qualifiziertes Personal zu erhalten. Besonders das neue Tageskolleg in Lauterach (https://bafep-lauterach.at/) stellt eine weitere Ergänzung der vielfältigen Ausbildungswege im Bereich der Elementarpädagogik dar.
Aufstiegsmöglichkeiten
In Vorarlberg bestehen im Rahmen des Gehaltssystems bereits Aufstiegsmöglichkeiten durch Zusatzqualifikationen (z.B. inklusive Elementarpädagog:in), und Übernahme von Gruppenleitungs- bzw. Leitungsfunktionen bis hin zu Führungsfunktionen. Auch im Assistenzbereich gibt es Aufstiegsmöglichkeiten, die zukünftig noch erweitert werden sollen. Schöbi-Fink macht in diesem Zuge auch auf das neue Kinderbildungs- und – Betreuungsgesetz (KBBG) aufmerksam, welches bereits seit 1. Jänner 2023 Gültigkeit hat: „Mit dem Gesetz soll die hohe Qualität auf allen Ebenen der Elementarpädagogik – von der Spielgruppe und Kleinkindgruppe bis zum Kindergarten und zur Schulkindbetreuung – gewährleistet werden.“ Es sei Aufgabe des Landes, bestmögliche Unterstützung für einerseits qualitätsvolle Kinderbildung- und betreuung und andererseits Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu bieten, so Schöbi-Fink.
Entsprechende Begleitmaßnahmen
Für Begleitung und Unterstützung des Personals beim Berufseinstieg ist grundsätzlich der Dienstgeber verantwortlich. Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen werden Coachings, Resilienz- und Gesundheitsförderungen angeboten und vom Land finanziert, die sich für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger eignen. Über das Angebot der Fortbildungen hinaus werden zwei Lehrgänge zum Führen und Leiten einer elementarpädagogischen Einrichtung über die Pädagogische Hochschule und über Schloss Hofen angeboten.
Mit dem Inkrafttreten des Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (KBBG) per 1. Jänner 2023 trat auch ein Versorgungsauftrag für Gemeinden in Kraft. Dieser Versorgungsauftrag bedeutet, dass ab dem Betreuungsjahr 2023/24 für Kinder unterschiedlichen Alters bei Bedarf ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen muss, unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Der Ausbau der Kinderbetreuung wird durch verbesserte Förderungen und eine Ausbildungsoffensive unterstützt. Die Kampagne „Platz da“ soll darauf aufmerksam machen. Im Bereich Elementarpädagogik wird laufend qualifiziertes Personal gesucht, betont Schöbi-Fink.
Betreuung durch Tageseltern
Für die Förderung der Betreuung durch Tageseltern wurde eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Vorarlberg, dem Vorarlberger Gemeindeverband und der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH abgeschlossen, die am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. In dieser Kooperationsvereinbarung ist verankert, dass die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH für die Suche und Auswahl von Tageseltern verantwortlich ist. Durch die neue Kooperationsvereinbarung samt den damit verbundenen Verbesserungen der Förderung wurde die Attraktivität des Berufsbildes erhöht, freut sich die Landestatthalterin.
Quelle: Land Vorarlberg