vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 06, 2021
Landesrechnungshof: Prüfbericht über die Ordnungsmäßigkeit der Personalverwaltung des Landes Salzburg
(LK) „Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen in der Personalverwaltung des Landes Salzburg müssen verbessert werden“, erklärte Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger zum jüngsten Prüfbericht über die Ordnungsmäßigkeit der Personalverwaltung. Direktor Hillinger übergab den Bericht am 4. März 2021 an Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf.
Rechtliche Mängel ortet der Landesrechnungshof (LRH) bei den Beförderungsrichtlinien:
Rechtliche und organisatorische Mängel stellt der LRH bei den Disziplinarverfahren, den Stellenbeschreibungen und bei der Besetzung von Leitungsfunktionen fest:
Der Landesamtsdirektor erklärte in seiner Gegenäußerung, dass geplant sei, die Beförderungsrichtlinien für Landesvertragsbedienstete und Landesbeamte im Jahr 2021 zu verordnen. Für Disziplinarverfahren werde die Personalverwaltung eine standardisierte Qualitätssicherung einführen und Bediensteten die Zuständigkeiten für Disziplinarverfahren in Stellenbeschreibungen zuordnen. Mit Ende des 1. Quartals 2021 würden sämtliche Mitarbeitende und Führungskräfte in der Personalverwaltung über erlasskonforme Stellenbeschreibungen verfügen. Ab dem zweiten Quartal 2021 würden auch alle vom LRH beanstandeten provisorischen Leitungsbesetzungen fix bestellt sein.
Ende des Jahres 2019 betreute die Personalverwaltung mit einem Personalstand von rund 45 Vollzeitäquivalenten einen Personalstand an Bediensteten des Landes von rund 2.470 Vollzeitäquivalenten. Der Personalaufwand für die Landesverwaltung betrug im Jahr 2019 rund 194 Millionen Euro.
Quelle: Land Salzburg