vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 25, 2021
Meldeamt verkürzt coronabedingt die Öffnungszeiten
Seit Montag, 22. November, befindet sich ganz Österreich im vierten Lockdown, der zunächst für 20 Tage gilt. Menschen dürfen nur noch aus einem triftigen Grund ihr Zuhause verlassen. So sind der Gang zur Arbeit, das Einkaufen für den täglichen Bedarf oder auch der Aufenthalt im Freien für die Erholung erlaubt. Außerdem gilt in allen geschlossenen Räumen wieder eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
In Amtsgebäuden wie dem Rathaus ist das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin verpflichtend. Dies gilt gleichermaßen für BesucherInnen der Ämter und Dienststellen des Stadtmagistrats als auch für die Beschäftigten der Stadt Innsbruck, die im Zuge des Parteienverkehrs mit BürgerInnen in Kontakt stehen.
Seit vergangenem Oktober ist das Rathaus nur über die Eingänge Fallmerayerstraße Nord sowie Bürgerservice erreichbar. Die Magistratsdirektion appelliert an alle BürgerInnen sich vor einem notwendigen Behördengang in der jeweiligen Dienststelle zu informieren und einen Termin zu vereinbaren. Dies trägt zu einem raschen Ablauf bei den Zugängen, einer Entzerrung in den Wartebereichen sowie der Entlastung des Bürgerservice bei. Sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen sind im Internet unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich.
Verkürzte Öffnungszeiten im Meldewesen
Das städtische Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten hat ebenso Maßnahmen aufgrund von Covid-19 gesetzt. „Die seit 27. September geltenden verlängerten Öffnungszeiten müssen aufgrund der hohen Infektionszahlen wieder verkürzt werden“, erklärt Referatsleiter Markus Troger, MSc. „Damit wollen wir dazu beitragen, den Parteienverkehr zu entflechten.“
Künftig hat das Meldeamt von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Davon ausgenommen ist das Passamt: Für die (Neu-)Ausstellung eines Reisepasses muss wie gehabt ein Termin im Vorfeld vereinbart werden, am besten per Mail unter post.passwesen@innsbruck.gv.at. Auskünfte erhält man auch telefonisch unter Tel.: +43 512 5360 1217.
Für alle anderen Dienststellen gelten die üblichen Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten, vorab muss daher jedenfalls ein Termin vereinbart werden. Ausgenommen von der Terminvereinbarung sind das Bürgerservice (geöffnet von Mo. bis Do., 8.00 - 17.00 Uhr und Fr. 8.00 - 12.00 Uhr), die Aufenthaltsangelegenheiten (geöffnet von Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) und das Meldewesen (geöffnet von Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr).MD
Quelle: Stadt Innsbruck